Antrag auf Wechsel der Steuergruppe
- Antragsformular auf Wechsel der Steuergruppe herunterladen.
- Abschnitt „A. Allgemeine Informationen“ ausfüllen: Geben Sie hier Ihre persönlichen Daten ein.
- Abschnitt „B. Verfahren zur Änderung der Steuergruppe/des Steuerkoeffizienten“ ausfüllen: Geben Sie hier Informationen zur Änderung ein.
- Senden Senden Sie das ausgefüllte Formular an die Adresse des zuständigen Finanzamtes.
Ein Wechsel der Steuergruppe ist mehrmals im Jahr beim Finanzamt möglich und kann beantragt werden, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern. Hierzu reicht es aus, wenn der Steuerpflichtige einen Antrag auf Wechsel der Steuergruppe ausfüllt und an das zuständige Finanzamt sendet. Der Wechsel der Steuerklasse wird spätestens im Monat nach der Antragstellung wirksam.
Mit der richtigen Kombination der Steuerklassen können verheiratete Paare ihre Steuerbelastung so beeinflussen, dass sie jeden Monat ein höheres Nettoeinkommen haben.
Die Steuerbelastung für ein Ehepaar wird das ganze Jahr über berechnet, ist aber immer gleich.
Das bedeutet, dass Sie entweder jeden Monat weniger Steuern zahlen und diese bei der Einkommensteuererklärung nachzahlen müssen, oder Sie erhalten weniger Rückerstattung vom Finanzamt. Oder Sie haben jeden Monat eine höhere Steuerbelastung und erhalten am Jahresende eine hohe Steuerrückerstattung.
Steuerklassenwechsel auf Antrag - wer muss schon wechseln?
Der Wechsel der Steuerklasse lohnt sich besonders für verheiratete Paare.
Allerdings ändert sich Ihre Steuerklasse automatisch, wenn Sie heiraten. Beide Ehegatten werden automatisch in die Steuerklasse 4/4 eingeordnet.
Es gibt jedoch auch Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, die Steuerklasse auf eine Kombination aus 3/5 oder 4/4 mit Faktor zu ändern. In der Regel müssen Sie dann einen Wechsel beantragen.
Zum Gehalt eines Ehegatten
Wenn ein Ehegatte mehr verdient als der andere, kann es sinnvoll sein, von einer 4/4-Steuerklassenkombination auf eine 3/5-Steuerklassenkombination zu wechseln.
Wenn Sie ungefähr das gleiche Einkommen erzielen, bleiben Sie in der Regel in der Steuerklasse 4/4. Eine andere Möglichkeit wäre die Kombination der Steuerklassen 4/4 mit einem Faktor.
Mit der richtigen Kombination der Steuerklassen lässt sich die Steuerlast gleichmäßiger über das Jahr verteilen. Eine wirkliche Steuerersparnis lässt sich auf diese Weise jedoch nicht erzielen, da der vermeintliche Vorteil in der Regel nach der Steuererklärung zurückgezahlt werden muss.
- Steuerklassen 4/4: Der Verbleib in der Steuerklasse 4/4 empfiehlt sich bei gleichem Einkommen (Differenz max.
10 %).
- Steuerklassen 4/4 mit Faktor:Die Faktormethode eignet sich für Paare mit mittlerem bis mittlerem Einkommen. Differenz.
- Steuerklasse 3/5: Bei einem großen Verdienstunterschied kann der Mehrverdiener in die Steuerklasse 3 und der andere Partner in die Steuerklasse 5 wechseln.
Trennung
Im Falle einer Scheidung erfolgt der Übergang von der Steuerklasse 3, 4 oder 5 zurück in die Steuerklasse 1. Lebt das Ehepaar im sogenannten Trennungsjahr weiterhin zusammen, Steuerklassen können für diesen Zeitraum gesenkt und beibehalten werden.
Geburt eines Kindes eines künftigen Alleinerziehenden
Als Alleinerziehender können Sie von der Steuerklasse 1 in die Steuerklasse 2 wechseln.
Dadurch profitiert ein Alleinerziehender von einer höheren Steuerentlastung durch den Alleinerziehendenfreibetrag.
Eine solche Änderung muss beim Finanzamt eingereicht werden. Wenn verheiratete Mütter und Väter im Jahr vor der Entbindung bereits getrennt gelebt haben, kann der angehende alleinerziehende Elternteil unmittelbar nach der Entbindung einen Wechsel beantragen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen benötige ich, um einen Steuergruppenwechsel zu beantragen?
Für die Beantragung eines Steuergruppenwechsels sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:
- Gehalt oder Gehaltsabrechnung
- Arbeitsvertrag
- Heiratsurkunde, wenn aufgrund einer Heirat eine Änderung beantragt wird.
Möglicherweise sind weitere Unterlagen erforderlich, die Ihre berufliche oder familiäre Situation näher beschreiben. Es lohnt sich daher, sich vor der Antragstellung beim zuständigen Finanzamt über die Voraussetzungen zu erkundigen.
Was passiert, wenn mein Antrag auf Steuergruppenwechsel abgelehnt wird?
Im Falle einer Ablehnung des Antrags auf Steuergruppenwechsel ist es in der Regel möglich, innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Frist Einspruch einzulegen.
Der Einspruch sollte sorgfältig begründet werden und ggf. weitere Unterlagen zur Untermauerung seiner Argumente beifügen. Auch ein persönlicher Besuch beim Finanzamt kann hilfreich sein. Wird dem Einspruch nicht stattgegeben, können Sie Beschwerde oder Klage beim Finanzgericht einreichen.
Kann ich meine Steuerklasse nach der Änderung erneut ändern?
Ja, es ist möglich, meine Steuerklasse nach der Änderung erneut zu ändern.
Hierzu müssen Sie einen neuen Änderungsantrag stellen.Beim Rückwechsel gelten allerdings bestimmte Bedingungen. Darüber hinaus kann es sein, dass eine Änderung der Steuerklasse nicht sofort, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird.
Wie lange dauert es, bis eine Änderung der Steuerklasse wirksam wird?
Wie lange es dauert, bis eine Änderung der Steuerklasse wirksam wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Hierzu zählen beispielsweise Bearbeitungszeiten beim Finanzamt, Antragsfristen und mögliche Einspruchsverfahren. In der Regel ist davon auszugehen, dass die Änderung erst zu Beginn des nächsten Monats in Kraft tritt. Die genauen Fristen erfahren Sie beim zuständigen Finanzamt.
Kann ich einen Antrag auf Steuergruppenwechsel auch für meinen Ehepartner stellen?
Ja, es ist möglich, einen Antrag auf Steuergruppenwechsel auch für meinen Ehepartner zu stellen.
Hierzu müssen Sie eine Heiratsurkunde und ggf. weitere Unterlagen vorlegen, die nähere Angaben zur beruflichen und familiären Situation der Ehegatten machen.
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Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: Informationsblatt zur Steuerklassenwahl →
- Familienportal: Steuerbefreiung →
- Familienportal: Trennung →
- Bundesministerium der Justiz: Einkommen Steuergesetz (EStG) - § 39 Einkommensteuerabzugsfunktionen →
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