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Antrag auf bürgergeld zurückziehen

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Ihren Antrag auf Staatsbürgerschaftsgeld zurückziehen?

  • Hallo zusammen,

    Ich bin in der folgenden Situation:

    Ich möchte meinen Antrag/Registrierung auf Staatsbürgerschaftsgeld zurückziehen, da es mir eine neue Chance gibt, meinen Lebensunterhalt zu verdienen

    Was ich getan habe weit:

    Ich ging zum Arbeitsamt, um mich anzumelden, und dort wurde mir ein Termin zur „telefonischen Bewerbung“ gegeben.

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    Dies wurde erledigt und sämtliche Bewerbungsunterlagen wurden mir zugesandt. Ich habe einige davon ausgefüllt, aber noch nicht eingereicht.

    Außerdem habe ich am Donnerstag nächster Woche eine „Aufforderung zum persönlichen Erscheinen“ (mit vielen ernsten Drohungen) erhalten.

    Meine Frage ist nun: Wie kann ich meine Bewerbung zurückziehen?

    Ist das überhaupt möglich? Was muss ich beachten? Ich möchte dies auch mit detaillierten Absätzen untermauern.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

    Jessy

  • Selbstverständlich können Sie Ihre Bewerbung zurückziehen. Sie benötigen lediglich eine schriftliche Erklärung beim Arbeitsamt.

    Der Absatz muss nicht erwähnt werden, das geht nicht, das gibt es nicht.

  • Vielen Dank.

    Gehen wir davon aus, dass ich in 6 Monaten eine Erbschaft oder eine andere Vermögenserhöhung erhalte, diese aber immer noch unter den erlaubten 40.000 läge, könnte ich dann nach 6 Monaten einfach die Staatsbürgerschaftsleistung meinerseits „streichen“?

    Funktioniert das?

    Funktioniert das „Behalten“ von Bürgergeldern meinerseits überhaupt? Wie geht das?

    Entschuldigung für so viele Fragen.

  • Meine Antwort basiert auf der Annahme, dass Ihr Antrag noch nicht genehmigt wurde.

    Aber wenn Sie darauf verzichten möchten, weil Sie die Einkommensverrechnung abschaffen möchten, ist das nicht so einfach.

    Ich habe im Moment einfach keinen Zugriff darauf.

    Vielleicht denkt jemand anderes darüber nach.

  • Aber wenn man darauf verzichten möchte, weil man die Einbeziehung von Belegen eliminieren möchte, ist das nicht so einfach.

    Na ja, mit Belegen wäre ich immer noch unter 40.000. Ich wollte nur, dass Bürgergelder diese Lücke schließen.

    Dann verlassen Sie dieses System und finanzieren Sie Ihr Leben selbst.

    Können Sie nicht einfach „kündigen“ und sagen, dass Sie wieder auf Ihrem Grundstück wohnen wollen?

    Gut zu wissen, dann werde ich den Antrag voraussichtlich zurückziehen.

  • Gesetzlich festgelegte Dauer der Bewilligungsfrist - gemäß § 41 Abs. 1 SGB II in der Fassung vom 13.05.2011 - Regelmäßig sechs Monate im Sinne der Abrechnungsfrist (vgl.

    BSG, Urteil vom 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R -, juris Rn. 28) kommt es nicht auf das Ermessen des Leistungsempfängers an. So wie sich eine Person während des laufenden Bewilligungszeitraums nicht „abmelden“ kann, um die bevorstehende Erbschaft in Schutzvermögen (anstelle von anerkanntem Einkommen) umzuwandeln (vgl.

    Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. November 2010 - L 18 AS 1826/08 -, juris Rn. 23), ist in diesem Fall eine „Abmeldung“ möglich, um sicherzustellen, dass (hohe) Einkünfte nicht berücksichtigt werden August 2013

    (Bezirkssozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.01.2021 - L 14 AS 1933/17 -, Rn.

    27, juris)

    Ab dem 1. Juli 2023 werden Erbschaften nicht mehr als Einkommen anerkannt, das Grundprinzip bleibt aber einfach in weiter Ferne.

  • Und Auch hier vielen Dank für die Erklärung, auch die Gerichtsurteile sind wirklich toll!

  • Ich habe es noch einmal anhand des Stichworts „Genehmigungszeitraum“ überprüft.

    Mal sehen, ob ich das richtig verstehe?

    Sie beantragen Bürgergeld, es wird bewilligt und Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid und eine Bewilligungsfrist (von 6 bis maximal 12 Monaten).

    Nach spätestens 12 Monaten müssen Sie einen erneuten Antrag auf Bewilligung stellen. Wenn Sie dies nicht tun, verfällt Ihr Staatsbürgerschaftsvorteil automatisch und Sie sind wieder raus aus dem „System“, oder?

  • Nach spätestens 12 Monaten müssen Sie einen Antrag auf weitere Genehmigung stellen.

    Wenn Sie dies nicht tun, verfällt das Geld Ihres Bürgers automatisch und Sie sind wieder aus dem „System“ raus, oder?

    Richtig

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