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Egal ob Arbeitnehmer oder Selbständiger, jeder, der in Österreich lebt, muss auch hier Steuern auf sein Einkommen zahlen. Wenn Sie berufstätig sind, wird die Lohnsteuer automatisch von Ihrem Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Das bedeutet, dass Sie theoretisch jeden Euro Ihres Einkommens ausgeben können und nicht wie in anderen Ländern für die Einkommensteuer vorsorgen müssen.
Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben.
Auf dieser Grundlage ermittelt das Finanzamt die fällige Einkommensteuer.
Zur Berechnung der Lohnsteuer können Sie den Bruttorechner nutzen oder die Lohnsteuer anhand der Lohnsteuertabelle berechnen. Die Lohnsteuertabelle zeigt die Lohnsteuer- und Grenzsteuersätze auf das monatliche Einkommen sowie den Alleinstehendenabsetzbetrag (AVAB) für in Österreich beschäftigte Arbeitnehmer:
| Monatsgehalt* | Grenzsteuersatz | ohne AVAB** | 1.
Kind | 2 Kinder | 3 Kinder | 4 Kinder | 5 Kinder | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.066,00 € | 0% | 0% | 0€ | 0€ | 0€ | 0 € | 0 € | 0 € |
| 1.516,00 € | 25% | 266,50 € | 307,67 € | 322,25 € | € 340,58 | 358,92 € | 377,25 € | |
| 2.599,33 € | 35% | 418,10 € | 459,27 € | € 473,85 | 492,18 € | 510,52 € | 528,85 € | |
| 5.016,00 € | 42% | 600,05 € | 641,22 € | 655,80 € | 674,14 € | 692,48 € | 710,81 € | |
| 7.516,00 € | 48% | € 901,01 | 942,18 € | 956,76 € | 975,10 € | 993,43 € | 1.011,77 € | |
| 83.349,33 € | 50 % | 1.051,33 Euro | 1.092,50 Euro | 1.107,08 Euro | 1.125,42 Euro | 1.143,76 Euro | 1.162,09 Euro | |
| oben das | 55% | 5.218,80€ | 5.259,97€ | 5.274,55€ | 5.292,88€ | 5.311,22€ | € 5.329,55 |
*Monatliches Gehalt = monatliches Einkommen oder Gehalt abzüglich Sozialversicherungsbeiträge / **Über den persönlichen Einkommenssteuerabzug (AVAB)
Ihr Jahreseinkommen abzüglich bestimmter Abzugsposten wie z.
Auch Betriebsausgaben bzw. Sonderausgaben bilden die Grundlage für die Bemessung der Einkommensteuer in Österreich.
Bei Arbeitnehmern (Arbeitnehmer bzw. Angestellte) erfolgt die Abführung direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt. Hier können Sie einen jährlichen Einkommensteuerausgleich oder eine Arbeitnehmerabrechnung vornehmen.
Dort können Sie dann verschiedene in einem Jahr angefallene Kosten melden, um Ihre Steuerbemessungsgrundlage zu reduzieren und so Steuererleichterungen zu erhalten.
Selbstständige müssen immer eine jährliche Steuererklärung abgeben, in der nicht nur ihre Einnahmen, sondern auch ihre Ausgaben aufgeführt sind – im Umfang des Selbstbehalts – bekannt gegeben werden sollten.
Auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen finden Sie eine Übersicht über Sonderausgaben, außerordentliche Abgaben und Werbungskosten, die der Minderung der Steuerbemessungsgrundlage dienen.
Hinweis: Eine fehlerhafte Angabe im Einkommensteuerausgleich kann eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe zur Folge haben.
Prüfen Sie vor dem Absenden sorgfältig Ihre Angaben in Ihrer Einkommensteuererklärung. Bewahren Sie außerdem Ihre Belege für die nächsten 7 Jahre auf.
Die Steuerreform 2016 brachte verschiedene Änderungen, insbesondere bei den Grenzsteuersätzen. Ziel war es, Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu entlasten und höhere Einkommen stärker zu besteuern.
| Einkommenshöhen (in Euro) | Grenzsteuersatz ab 2016 | Grenzsteuersatz bis 2015 |
|---|---|---|
| bis zu 11.000 € | 0% | 0% |
| von 11.000 Euro bis 17.999 Euro | 25% | 36,5% |
| von 18.000 Euro bis 18.000 Euro 24.999 | 35% | 36,5% |
| von 25.000 Euro bis 30.999 Euro | 35% | 43,2143% |
| von 31.000 Euro bis 31.000 Euro 59.999 | 42% | 43,2143% |
| von 60.000 € bis 89.999 € | 48% | 50% |
| von 90.000 € bis 999 999 € | 50 % | 50 % |
| ab 1.000.000 € | 55 % | 50 % |