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Die Auszahlung des Kindergeldes ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig.
Sie erhalten 255 € pro Kind (ab 1.
Januar 2026: 259 €) im Monat. Kindergeld gibt es grundsätzlich nur für Kinder, die die Voraussetzungen erfüllen.
Kindergeld wird immer an eine Person gezahlt, in der Regel an einen Elternteil.
Bei mehreren Kindern werden die einzelnen Beträge pauschal ausgezahlt.
Tipp: Gut zu wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kindergeld direkt auf Antrag des Kindes gezahlt werden.
Der Zeitpunkt der Überweisung des Kindergeldes auf Ihr Konto hängt von Ihrer Kindergeldnummer ab.
Den genauen Termin finden Sie auf der Seite Kindergeld: Zahlungsfristen.
Wenn Ihr Kind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie den Kindergeldantrag online ausfüllen.
Kindergeld online beantragen
Wenn Sie über einen Personalausweis verfügen, müssen Sie den Antrag nicht mehr online ausdrucken, sondern können dies direkt ohne Online tun Unterschrift an die Familienkasse.
Gesetzestext: Rechtsgrundlage ist Art.
5 des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) bzw. Art. 32 EStG.
Sie können Kindergeld auch rückwirkend beantragen.
Hinweis:Die Frist für die Rückzahlung des Kindergeldes beträgt6 Monate. Beantragen Sie deshalb rechtzeitig Kindergeld und vermeiden Sie finanzielle Probleme.
Sobald Ihr Antrag auf Kindergeld bei uns eingegangen ist, prüfen wir, ob Ihre Unterlagenvollständig sind.
Sollten Angaben oder Rechnungen fehlen, rufen wir Sie an oder schreiben Ihnen. Es kann auch sein, dass wir weitere Informationen von Ihnen, Dritten oder Behörden benötigen.
Sollten Sie innerhalb von 6 Wochen nichts von uns hören, können Sie sich telefonisch nach dem Stand der Verarbeitung erkundigen. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer Service-Telefonnummer:
0800 4 555530 (gebührenfreie Rufnummer)
Tipp:Keine Sorge: Wenn die Bearbeitung länger dauert, ändert sich dadurch nichts an der Höhe Ihres Kindergeldes.
Die Familienkasse prüft regelmäßig, ob die Auszahlungsvoraussetzungen noch erfüllt sind.
Sie erhalten einen Fragebogen.
Damit können wir beispielsweise feststellen, ob
Wenn eine Bescheinigung erforderlich ist, liegt dem Schreiben der Familienkasse in der Regel ein entsprechendes Formular bei.
Bitte füllen Sie die Umfrage sorgfältig aus und hängen Sie die erforderlichen Unterlagen auf der Website an.
Tipp: Gut zu wissen: Bitte antworten Sie innerhalb der angegebenen Frist bei der Familienkasse.
Wenn Sie mehr Zeit benötigen, teilen Sie uns dies bitte mit. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihre Leistungszahlungen nicht unterbrochen werden.
Weitere Informationen finden Sie im Faktenblatt zum Kindergeld.
Manchmal kommt es vor, dass...
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben.
Selbstverständlich können wir Ihre Fragen im Gespräch klären.
Legen Sie Einspruch bzw. Einspruch gegen den Bescheid ein
Am Ende des Kindergeldbescheides werden Sie über Ihre Rechte (Rechtsbehelfsbelehrung) aufgeklärt. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen bzw. Nutzen Sie dazu unseren E-Service Online-Widerspruch.
Alternativ können Sie Ihren Widerspruch und Einspruch auch per Post an den Absender des Bescheids richten oder Ihre örtliche Familienstiftung aufsuchen.
Wir prüfen den Bescheid dann noch einmal.
Einreichen einer Klage gegen die Entscheidung
Wenn Ihr Einspruch oder Ihre Anfechtung abgelehnt wurde, können Sie eine Klage einreichen.
Weitere Informationen finden Sie unter „Rechtliche Ressourcen“, beispielsweise darüber, welches Gericht für Ihren Anspruch zuständig ist.
Wenn sich Ihre persönlichen Umstände ändern, kann sich dies auf Ihren Anspruch auswirken. Beispielsweise kann es sein, dass Sie weniger Kindergeld erhalten. Erhalten Sie zu viel Geld, die sogenannte Überzahlung, müssen Sie diese zurückzahlen.
In diesem Fall erhalten Sie eine Stornierungs- und Rückerstattungsbenachrichtigung. Wenn Sie zu viel Kindergeld erhalten haben, müssen Sie dieses über das Inkasso der Bundesagentur für Arbeit zurückzahlen. Weitere Informationen finden Sie unter „Zu viel Kindergeld zurückerhalten“ oder „Kindergeld“.
Wichtig: Wichtig: Schicken Sie das Geld nicht einfach zurück!
Bitte warten Sie auf unser Schreiben mit der Aufforderung zur Rückzahlung.
Wichtig:Hinweis: Ab dem 1. Januar 2023 gilt für alle Ihre Kinder das gleiche Kindergeld. Ab diesem Datum hat die Reihenfolge der Kinder keinen Einfluss mehr auf die Höhe des Kindergeldes. Das sogenannte „Anrechnungskind“ führt nicht mehr zu einem höheren Anspruch auf Kindergeld.
Nach der Geburt eines Kindes erhält die Familienkasse automatisch die Steueridentifikationsnummer des Kindes und die entsprechenden Daten vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Die Datenübermittlung vom BZSt an die Familienkasse erfolgt auf Grundlage des Art.
§ 69 Satz 3 EStG. Weitere Informationen finden Sie auf der Datenschutzseite von Family Fund.
Können wir Ihnen bei der Website helfen? Lassen Sie es uns wissen!
Bitte halten Sie Ihre Kindergeldnummer bereit, falls Sie eine haben.
Informationen zu Abhebungen
Allgemeines Informationen
Aus dem Ausland
Die wichtigsten Informationen, Formulare und Anträge der Familienkasse stehen zum Download bereit.
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Weitere Informationen zum Urheberrecht und Markenschutz finden Sie in unserem Impressum.