- Wer kann Leiharbeit aufnehmen?
- Ist ein bestimmtes Alter für die Aufnahme eines Minijobs erforderlich?
- Befreiung von Kinderarbeit
- Sind Auftritte in Film oder Fernsehen verboten?
Minijobs für Jugendliche: Darf man Jugendliche beschäftigen?Wie viele junge Menschen arbeiten in Deutschland?Welche Nebenjobs können junge Leute machen?Welche Nebenjobs sind bei jungen Leuten beliebt?
Personen?
Beliebte Aushilfsjobangebote für 14-JährigeBeliebte Teilzeitjobangebote ab 15 JahrenMindestlohn für Studenten?Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz werden geahndetMinijobs sind in jedem Alter eine tolle Möglichkeit, sich etwas dazuzuverdienen, egal ob für Studium, Studium oder als Altersvorsorgezuschuss.
Ein weiterer Vorteil der Zeitarbeit ist die praktische Erfahrung, die ein Mini-Mitarbeiter sammelt. Gerade für junge Leute kann Teilzeitarbeit als Zusatz zum Taschengeld sehr verlockend sein.
Aber gibt es wirklich eine Altersgrenze für Minijobs? Können Sie als Arbeitgeber auch Kinder und Jugendliche beschäftigen? In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie bei der Beschäftigung junger Menschen achten sollten.
Wer kann eine Zeitarbeit annehmen?
Die Beschäftigung auf unbestimmte Zeit richtet sich an Rentner, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Urlauber oder Arbeitnehmer, die neben ihrem Hauptberuf etwas dazuverdienen möchten.
Das ist möglich.
Grundsätzlich kann in Deutschland jeder einen Minijob annehmen, auch mehrere gleichzeitig. Voraussetzung für die Übernahme mehrerer Minijobs ist, dass Sie nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen.
Wenn Sie bereits in Ihrem Hauptberuf arbeiten und dort mehr als 450 Euro verdienen, können Sie nur einen Minijob ausüben.
Das Gesamteinkommen darf in keinem Fall die Grenze von 450 Euro im Monat überschreiten, andernfalls handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung oder einen Minijob. Der Arbeitnehmer ist dann steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Allgemeine Fragen und Antworten zum Thema Minijob finden Sie hier.
Ist für die Aufnahme eines Minijobs ein bestimmtes Alter erforderlich?
Kann ein Leiharbeiter zu jung oder zu alt für einen Minijob sein?
Grundsätzlich ja, in Deutschland gibt es Gesetze, die das Alter regeln, ab dem ein Arbeitnehmer eine Beschäftigung aufnehmen und ab dem er in Rente gehen kann. Ein „zu alt“ gibt es grundsätzlich nicht, denn auch Rentner können etwas dazuverdienen. Für viele Rentner ist es sogar eine Notwendigkeit, über die Runden zu kommen.
Arbeiten in einem zu jungen Alter hingegen ist verboten, da es als Kinderarbeit gilt und in Deutschland verboten ist.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) besagt, dass Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren keiner bezahlten Arbeit nachgehen dürfen. Familien- und Haushaltshilfen wie das Ausräumen der Spülmaschine oder Gartenarbeiten sind übrigens nicht im Preis inbegriffen. Dabei handelt es sich um gelegentliche Gefälligkeiten innerhalb der Familie.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt nicht für „geringfügige Hilfeleistungen als gelegentliche Gefälligkeiten nach familienrechtlichen Vorschriften in Einrichtungen der Jugendsozialhilfe und zur Integration behinderter Menschen“.
und nicht im Familienhaushalt zu arbeiten. Für einige Konstellationen sind weitere Ausnahmen zulässig, nach denen Kinder ab 13 Jahren arbeiten dürfen.
Ausnahme Kinderbeschäftigung
Kinder müssen mindestens 13 Jahre alt sein und dürfen dann nur mit Einverständnis der Eltern leichte, für Kinder geeignete Arbeiten verrichten, wie beispielsweise das Austragen von Zeitungen.
Bei der Ausübung dieser leichten Tätigkeiten dürfen die Sicherheit, Entwicklung und Gesundheit der Kinder nicht gefährdet werden. Erlaubt sind maximal zwei Stunden pro Tag, fünf Tage die Woche von 8:00 bis 18:00 Uhr. Allerdings hat der Gesetzgeber dieser Form der Kinderarbeit strenge Grenzen gesetzt.
Ausnahmen sind nur dann zulässig, wenn diese Maßnahmen der Erziehung von Kindern (durch Gerichtsbeschluss), ihrer Behandlung (durch Ergotherapie) oder ihrer Einführung in die Arbeitswelt (durch Praktika in Betrieben während der Schulzeit) dienen.
Sind Auftritte in Film oder Fernsehen verboten?
Theater- und Musikveranstaltungen, Filmaufzeichnungen, Fernseh- und Radioproduktionen sowie damit verbundene Proben gelten als solche Ausnahme für Kinder.
In diesem Bereich gelten besondere Ausnahmen: Kinder ab sechs Jahren können bis zu vier Stunden am Tag auftreten, jedoch nur zwischen 10:00 und 23:00 Uhr.Wenn Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren sind, können sie bis zu zwei Stunden am Tag von 8 bis 17 Uhr in Vorstellungen eingesetzt werden.
Minijobs für Jugendliche: Ist die Beschäftigung von Jugendlichen erlaubt?
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen während der Schulferien maximal vier Wochen lang arbeiten, es gelten die Regelungen des JArbSchG.
Ein Jugendlicher ab 15 Jahren kann maximal acht Wochen lang beschäftigt werden Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, außer an Wochenenden.
Darüber hinaus sollten Jugendlichen in diesem Alter zwischen zwei Arbeitsschichten mindestens zwölf Stunden Freizeit zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitszeit muss von 6:00 bis 20:00 Uhr sein.
Ab 16 Jahren können Jugendliche von 5:00 bis 21:00 Uhr arbeiten. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das, dass Sie junge Menschen nicht zur Nachtarbeit einsetzen können.
Wie viele junge Menschen arbeiten in Deutschland?
Viele junge Menschen wollen neben dem Taschengeld noch etwas dazuverdienen, in Deutschland ist das fast jeder zweite Student.
Zeitarbeit erfreut sich besonders großer Beliebtheit, da sie oft gut mit der Schule oder dem Studium vereinbar ist: Die Anzahl der Stunden im Minijob ist oft gering, so dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht in Konflikt mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz geraten.
Bei der Beschäftigung junger Menschen im Minijob gelten die herkömmlichen Bedingungen für Kleinarbeit.
Anstellung. Auch junge Menschen müssen keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn die Rahmenbedingungen eines Minijobs eingehalten werden.
Bei der Ausübung eines Minijobs ist es wichtig, dass die Arbeitszeit außerhalb der Unterrichtszeit in der Schule, Berufsschule oder Hochschule liegt und die Teilzeitbeschäftigung sich nicht negativ auf die schulischen Leistungen auswirkt.
Darüber hinaus sollten die Arbeitszeiten je nach Alter des Jugendlichen berücksichtigt werden.
Welche Nebenjobs können junge Menschen ausüben?
Teurere Wünsche mit dem eigenen Geld finanzieren klingt toll und ist ein wichtiger Grund, warum junge Menschen eine Teilzeitbeschäftigung annehmen. Doch welche Berufe können junge Menschen überhaupt ausüben?
Gibt es Jobs, die nicht für junge Leute geeignet sind?
Als Unternehmen haben Sie in der Regel das Recht, Studenten eine befristete Beschäftigung anzubieten. Sie müssen sicherstellen, dass die Aktivitäten wie folgt gestaltet sind:
- Es entstehen keine negativen Auswirkungen auf die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung junger Menschen.
- Es gibt keine nachteiligen Auswirkungen auf den Schulunterricht.
- Die Arbeitszeiten müssen altersgerecht sein.
- Teilzeitarbeit sollte nicht durch die tatsächliche Ausbildung, weder in der Schule noch in der Berufsausbildung, beeinflusst werden.
Diese Voraussetzungen erfüllen beispielsweise Minijobs wie Nachhilfeunterricht oder das Ausliefern von Zeitungen und Broschüren. Doch welche Jobs sind bei verschiedenen Altersgruppen junger Menschen beliebt?
Welche Nebenjobs sind bei jungen Menschen beliebt?
Je nach Alter müssen Sie als Arbeitgeber auf unterschiedliche Arbeitszeiten und Arbeitsdauern achten.
Darüber hinaus dürfen die Tätigkeiten für Kinder und Jugendliche nicht zu belastend sein und sich nicht negativ auf ihre Gesundheit, Sicherheit oder Entwicklung auswirken.
Beliebte Aushilfsjobs für 14-Jährige
- Zeitungen
- Kinderbetreuung
- Gartenarbeit
- Nachhilfe
- Einkaufshilfe
- Hundebetreuung
Kinder können Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihr Taschengeld frühestens ab dem 13.
Lebensjahr aufstocken. In Deutschland ist es schlichtweg verboten, Kindern unter 13 Jahren studentische Arbeiten anzubieten! Idealerweise sollten Jugendliche mindestens 14 Jahre alt sein, in diesem Jahr reifen junge Menschen enorm heran.
Beliebte Nebenjobs ab 15 Jahren
- Kinderbetreuung
- Warten
- Nachhilfe
- Inventar durchsuchen in Drogerien, auf Messen etc.
In diesem Alter ist ein Ferienjob bei jungen Menschen besonders lohnenswert und beliebt. Im Alter zwischen 15 und 18 Jahren dürfen Jugendliche maximal acht Stunden am Tag, maximal fünf Tage die Woche, zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Als Arbeitgeber achten Sie besonders darauf, dass junge Menschen diese Bedingungen einhalten. Darüber hinaus kann von jungen Arbeitnehmern nicht erwartet werden, dass sie schwere Gegenstände heben oder gefährliche Arbeiten verrichten.
Sehr kalte, nasse und laute Umgebungsbedingungen sind auch nicht ideal für junge Menschen.
Arbeiten für Studenten ab 16 Jahren
- Sommerarbeit
- Supermarkthilfe
- Zeitungsauslieferung
- Regale auslecken im Einzelhandel
- Bekleidungsgeschäfte
- Aushilfsarbeit in Bäckereien und Eisdielen
Viele junge Menschen fangen oft an, Geld zu verdienen Außerhalb der Schule erst mit 16 Jahren.Sicherheitshalber bieten viele Arbeitgeber Minijobs erst ab 16 Jahren an, was ein geringeres Risiko für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet.
Mit 16 Jahren können junge Menschen oft mehr Verantwortung übernehmen als mit 14 Jahren.
Mindestlohn für Studenten?
Leider gilt der Mindestlohn nicht für Studenten. Ab dem 1. Januar 2021 erhalten alle Arbeitnehmer über 18 Jahre einen Mindestlohn von 9,60 Euro brutto. Studierende unter 18 Jahren haben daher keinen Anspruch auf den Mindestlohn.
Daher wird in vielen Studentenjobs ein Stundensatz gezahlt, der deutlich unter dem Mindestlohn liegt.
Dennoch lohnt es sich für junge Menschen, ihr Taschengeld aufzubessern und erste Berufserfahrungen zu sammeln.
Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz werden geahndet
Wenn Sie Kinder beschäftigen oder einstellen, obwohl diese noch zu jung sind, können hohe Strafen drohen. Alle Kinder bis 13 Jahre sind zu jung zum Arbeiten!
Verstöße gegen das Gesetz werden mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro geahndet, bei vorsätzlicher Gefährdung der Gesundheit der Kinder kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden.
Grundsätzlich kann ein Minijob für Studenten nicht schiefgehen, sofern die Alters- und Arbeitsvoraussetzungen erfüllt sind.
Wenn Sie einen jungen Menschen in Ihrem Unternehmen beschäftigen, bieten Sie ihm die Möglichkeit, erste wertvolle Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln.