Willkommen auf der Website des Auswärtigen Amtes
Ausstellung von Reisepässen (für Personen über 18 Jahre)
Die Gültigkeitsdauer des deutschen biometrischen Reisepasses beträgt für Visumantragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.
Hinweis: Der deutsche biometrische Reisepasskann nicht verlängert werden, muss aber im Falle einer Verlängerung erfolgen immer erneuern.
Einmalig eingereichte Dokumente müssen jedem Antrag erneut beigefügt werden.
Passanträge können nur persönlich nach Terminvereinbarung und während der Öffnungszeiten in der Botschaft, dem Generalkonsulat oder bei einigen Honorarkonsuln eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Beantragung eines Honorarkonsuls unter anderem Folgendes benötigen: Die Zahlungsmodalitäten und Gebühren unterscheiden sich von denen in Botschaften oder Generalkonsulaten.
Eine postalische Zusendung der Bewerbung ist nicht möglich. Ihre Fingerabdrücke werden bei der Einreichung Ihrer Bewerbung erfasst. Bitte beachten Sie, dass Fingerabdrücke aus Datenschutzgründen nur vorübergehend bei der Auslandsvertretung gespeichert und anschließend unverzüglich gelöscht werden.
Pässe werden in der Bundesdruckerei in Berlin gedruckt.
Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von derzeit sechs bis acht Wochen. Wenn Sie eine Erklärung zu Ihrem Namen abgeben müssen (siehe Informationen unten), kann sich die Bearbeitungszeit erheblich verlängern.
Unvollständige Anträge werden nicht akzeptiert.
Erforderliche Dokumente
Folgende Dokumente sind für die Einreichung des Antragsim Original erforderlich:
- Vollständiges Antragsformular
Passantrag PDF / 534 KB - zwei identische, aktuelle, biometrisch kompatible Passfotos (bitte Passfotos nicht selbst zuschneiden!)
Beispiele geeigneter biometrischer Passfotos PDF / 2 MB // Passfotovorlage - Ihre Geburtsurkunde mit Angabe Ihres Geburtsortes (bei US-Geburtsurkunden reicht die Bezeichnung „Bezirk“ nicht aus)
- für Verheiratete, Geschiedene oder Verwitwete: Heiratsurkunde und ggf.
Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten
- Vorheriger Reisepass (Datenseite mit Foto)
- Für Nicht-US-Bürger: Nachweis des US-Wohnsitzes (US-Aufenthaltsvisum oder US-Ausländeraufenthaltskarte) - Informationen für Inhaber von Green Cards ohne Ablaufdatum
- Für US-Bürger: Nachweis der US-Staatsbürgerschaft (z.
B.: US-Geburtsurkunde, konsularischer Geburtsbericht im Ausland, US-Geburtsurkunde, Einbürgerungs- und Aufbewahrungsgenehmigung) und US-Reisepass;
- Nachweis über die aktuelle Namensführung (deutsche Geburtsurkunde, deutsche Heiratsurkunde oder vom deutschen Standesamt ausgestellte Namensführungsurkunde)
- Falls Sie über keinen dieser Nachweise verfügen, kann eine Namenserklärung erforderlich sein: Angaben zur Namenserklärung
- ggf.
Namensführungsurkunde
- ggf. deutsche Einbürgerungsurkunde
- ggf. Aufenthaltserlaubnis und US-Einbürgerungsurkunde
- Ihre USA Führerschein oder „Stromrechnung“ als Adressnachweis
- ggf. Nachweis der Abmeldung von Ihrem Wohnort in Deutschland, sofern dieser als Wohnort in Ihrem Reisepass eingetragen ist
- sofern Sie die Eintragung Ihres Doktorgrads in Ihren Reisepass wünschen: Meldebescheinigung, bisheriger Reisepass oder Personalausweis mit eingetragener Arztbezeichnung.
Bei Erstanmeldung: Doktorurkunde (muss mindestens Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum enthalten)
- Nur für erwachsene Erstbewerber: Wenn einer Ihrer Elternteile bei der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft hatte und Sie daher die deutsche Staatsbürgerschaft bei der Geburt und nicht durch Einbürgerung erworben haben, sind folgende zusätzliche Dokumente erforderlich:
o Reisepässe beider Elternteile (Datenseite mit Foto),
o Bei einem US-amerikanischen Elternteil ohne Reisepass: Vorlage des amtlichen Führerscheins oder eines Staatsdokuments.Ausweis
für a gültige Aufenthaltserlaubnis des deutschen Elternteils in den USA (US-Aufenthaltskarte für Ausländer oder US-Aufenthaltsvisum),
für die Heiratsurkunde der Eltern. - Passgebühr
- Außerdem verlangen einige deutsche Auslandsvertretungen in den USA, dass Sie bei der Antragstellung einenfrankierten Umschlag zur Übersendung von Unterlagen vorlegen müssen.
Auslandsvertretungen, die eine solche Verpflichtung haben, teilen Ihnen dies in der Bestätigung Ihrer Besuchsbuchung mit.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann, wenn die oben genannten Unterlagen unvollständig sind. Daher ist davon auszugehen, dass Sie bei unvollständigen Unterlagen noch einmal vorbeikommen und einen Termin vereinbaren müssen.
Auch wenn Sie Ihren letzten Reisepass von einer diplomatischen Vertretung in den USA erhalten haben, bitten wir Sie, die oben genannten Dokumente erneut mitzubringen.
Unterlagen (außer der Abmeldebescheinigung).
Bitte bringen Sie Ihre Geburtsurkunden, Namen und Heiratsurkunden mit. Ohne diese Unterlagen kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden!
Diese Informationen decken die meisten hier vorkommenden Einzelfälle ab. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielzahl möglicher Sachverhalte sind jedoch im Einzelfall Ausnahmen möglich undbei Bedarf können weitere Unterlagen angefordert werden.
Gebühren
Die aktuelle Gebührenliste finden Sie hier: Gebühren
Namenserklärung
Im Falle einer Änderung des letzten Namens Wenn sich Ihr Reisepassantrag geändert hat, müssen wir möglicherweise eine rechtliche Erklärung einreichen, bevor Ihnen Ihr Reisepass ausgestellt wird.
Möglicherweise müssen Sie einen Termin vereinbaren, um Ihren Namen bekannt zu geben. Auch wenn in Ihrem aktuellen Reisepass Ihr aktueller Nachname vermerkt ist, kann ein zusätzlicher Nachweis der Namensrechte erforderlich sein.
Weitere Informationen zu Namensrechten finden Sie hier: Namensrechte.
Terminvereinbarung für Passanträge
Passanträge können nur nach Terminvereinbarung gestellt werden.
Sie wissen nicht, welcher unserer neun Vertreter für Sie zuständig ist? Bitte nutzen Sie vorab unsere Konsulatssuchmaschine