Allgemeine Fragen
Was sind Coronaviren?
Coronaviren sind umhüllte RNA-Viren, die ein breites Wirtsspektrum haben, das Säugetiere, Vögel und Menschen umfasst. Eine Gruppe, die β-Coronaviren, kann vom Tier auf den Menschen übertragen werden und auch beim Menschen schwerwiegendere Erkrankungen verursachen.
Was ist eine „Variante“ und was ist eine „Mutation“?
Eine Mutation bedeutet eine Veränderung im Genom an einer Nukleotid-/Basenposition. Unter Variante versteht man eine Abstammungslinie des SARS-CoV-2-Virus, die sich in ihrem Mutationsprofil von anderen Abstammungslinien/Varianten unterscheidet. Varianten werden in der Regel durch mehrere Mutationen an unterschiedlichen Stellen im viralen Genom unterschieden.
Was ist eine besorgniserregende Variante (VOC)?
Mit dem Begriff besorgniserregende Variante (VOC) werden Varianten bezeichnet, bei denen der Verdacht besteht, dass sie besonders starke negative Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben.
Solche besorgniserregenden Varianten unterliegen einer besonderen Überwachung.
Die WHO bezeichnet eine Variante nur dann als besorgniserregende Variante, wenn sie folgende Merkmale aufweist:
- Die Variante ist nachweislich mit einer höheren Schwere der Erkrankung, einer verringerten Wirksamkeit des Impfstoffs oder besonders vielen Infizierten verbunden.
- Die Variante weist charakteristische Mutationen auf, die in Simulationen gezeigt wurden oder die Auswirkungen auf die Übertragung, das Infektionsrisiko, die Immunantwort, die Therapieoptionen oder die Diagnostik haben.
- Diese Variante hat in mehreren Regionen einen erheblichen Wachstumsvorteil gegenüber anderen Varianten oder könnte auf andere Weise die öffentliche Gesundheit beeinträchtigt haben.
Darüber hinaus gibt es auch die Bezeichnung VOI - Variant of Concern für weniger besorgniserregende Viruslinien, die jedoch aufgrund bestimmter Eigenschaften ebenfalls unter Beobachtung stehen, beispielsweise weil sie sich möglicherweise noch zu VOCs entwickeln können.
Dies waren bisher die wichtigsten besorgniserregenden Varianten, sie wurden nun deeskaliert (herabgestuft):
- Alpha: B.1.1.7 (erstes Vorkommen in Großbritannien).
Großbritannien)
- Beta: B.1.351 (erstes Vorkommen in Südafrika)
- Gamma: B.1.1.28.1 (erstes Vorkommen in Brasilien)
- Delta: B.1.617.2 (erstes Vorkommen in Indien) Ab August 2021 ist VOC Delta in Unterlinien mit dem Präfix AY (z. B. AY.9) unterteilt, basierend auf kleinen genetischen Unterschieden phylogenetische und epidemiologische Verfolgung.
Unterlinien werden jetzt als Teil der Delta-Variante gezählt.
- Omicron: B.1.1.529 (erstes Vorkommen in Botswana und Südafrika); dominante Variante ab Januar 2022. Omicron wurde zur besseren phylogenetischen und epidemiologischen Verfolgung zunächst in die Unterlinien BA.1 - BA.5 unterteilt. Diese Unterlinien sind zunehmend fragmentiert und umfassen ab Sommer 2023 über 1.000 offiziell definierte Omicron-Unterlinien mit verschiedenen Präfixen.
Darüber hinaus wurden bis Oktober 2023 etwa 800 weitere Omicron-vermittelte rekombinante Linien definiert. Dies könnte ursprünglich auf die Vermischung der Omicron- und Delta-Linien oder zweier Omicron-Sublinien (wie XBB) zurückzuführen sein.
Derzeit hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) keine Varianten als besorgniserregende Varianten eingestuft (Stand: 24.
Oktober 2023).
Welche Varianten dominieren derzeit den Infektionsprozess?
Stand Anfang Januar dieses Jahres. Die Omicron-Variante 2022 wird immer beliebter und ist derzeit die dominierende Variante. Die Omicron-Variante hat sich inzwischen in eine große Anzahl von Rekombinanten und Unterlinien aufgespalten.
Seit Anfang 2023 nimmt der Anteil der BA.5-Omicron-Sublinien zugunsten rekombinanter Linien wie XBB.* und deren Sublinien (z. B. GK.*, EG.*) ab, die derzeit den größten Anteil ausmachen. Das Bay-VOC-Verbundprojekt bietet einen Überblick über die derzeit in Bayern kursierenden Sars-CoV-2-Varianten. Hierbei handelt es sich um ein bayerisches Netzwerk, das das Wissen der gesamten Bayerischen Universitätsmedizin und des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu besorgniserregenden Varianten („Variants of Concern“, VOC) bündelt.
Dank dieses Netzwerks konnte das Auftreten der Delta-Variante im April 2021 und der Omicron-Variante im November 2021 frühzeitig und zuverlässig erkannt werden:
Wie viel Prozent der positiven Tests stehen im Zusammenhang mit nachgewiesenen Varianten?
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) testet alle positiven SARS-CoV-2-Proben im Rahmen einer Vorselektion mittels variantenspezifischer PCR (vPCR) auf die Vorkommensvarianten gemäß Beobachtung.
Darüber hinaus wird aufgrund der Überwachung von Virusvarianten ein Großteil der positiven Proben mit ausreichendem Virusgehalt am LGL einer Gesamtgenomsequenzierung unterzogen. Um die passende Variante zu ermitteln, wird das gesamte Genom des Erregers untersucht.
Wie lange dauert der Eingriff?
Der Nachweis einzelner Mutationen in Proben, die zunächst positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, mittels variantenspezifischer PCR (vPCR) dauert je nach Labor zwischen 24 und 96 Stunden.
Die Sequenzierung des gesamten Genoms ist ein sehr komplexer und teurer Prozess und dauert je nach Labor und Probenrotation etwa 7 bis 14 Tage (bei LGL ca. 10 Tage).
Was ist die Sequenzierung des gesamten Genoms?
Die Sequenzierung des gesamten Genoms ist ein hochauflösendes Diagnostikum zur Genomidentifizierung, bei dem die Basensequenz im gesamten Genom bestimmt und analysiert wird.
Sind die Tests genau und zuverlässig?
Im ersten Schritt werden alle PCR-positiven Proben am LGL mittels variantenspezifischer (vPCR) auf das mögliche Vorhandensein sogenannter „Variants under Surveillance“ (VOI) vorgescreent. Das Screening liefert erste Informationen, die dann durch eine anschließende Sequenzierung verifiziert werden können.
Aus Laborsicht ist eine Sequenzierung nur für Proben mit einer relativ hohen Viruslast (Ct <30) möglich.
Wie werden Mutationen/Varianten erfasst?
Labore sind verpflichtet, die Ergebnisse der Erregertypisierung, einschließlich SARS-CoV-2, den Gesundheitsbehörden zu melden. Diese Meldepflicht umfasst auch alle positiven oder negativen Ergebnisse aus variantenspezifischen PCR (vPCR)-Tests sowie alle Sequenzierungsergebnisse.
Gesundheitsbehörden wiederum sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, die von den Laboren gemeldeten Typisierungsergebnisse an das LGL und letztlich an das RKI zu melden.
Wie sind Mutationen des SARS-CoV-2-Virus aus gesundheitlicher Sicht zu beurteilen?
Mutationen im Genom des SARS-CoV-2-Virus sind von großem Interesse, um das Verhalten und die Ausbreitung einzelner Viruslinien zu überwachen und zu bewerten.
Einige Virusvarianten können anhand bestimmter charakteristischer Mutationen im Virusgenom klassifiziert werden. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Viren mutieren. Wie alles Leben auf unserem Planeten unterliegen sie stets der Notwendigkeit, sich an äußere Umwelteinflüsse anzupassen. Gesucht werden Varianten des Virus, die Veränderungen in der Übertragbarkeit, dem klinischen Erscheinungsbild oder der Schwere der Erkrankung verursachen oder auch Auswirkungen auf häufig verwendete Hygienemaßnahmen, Diagnostika, Therapien oder Impfstoffe haben können.
Ein Beispiel wäre die Mutation „D614G“ im Spike-Protein.
Die Abkürzung D614G bedeutet, dass diese Mutation im Spike-Protein an Position 614 die Aminosäure Glycin (G) anstelle der üblichen Asparaginsäure (D) aufweist. Experimentell führte die Mutation zu einer besseren Bindung des Spike-Proteins an den Rezeptor der Wirtszelle und damit zu einer höheren Infektiosität. Diese Variante begann Mitte 2020 das Infektionsgeschehen zu dominieren.
Derzeit gibt es praktisch keine Variante, die diese Mutation nicht aufweist. Rekombinante Linien wie XBB entstehen durch die Kombination des genetischen Materials verschiedener SARS-CoV-2-Viren (in XBB zwei Omicron BA.2-Sublinien). Rekombination ist ein natürlicher Prozess der Virusentwicklung und kann auftreten, wenn ein Patient mit zwei verschiedenen Varianten des Virus infiziert wird.
Die hohe Rate an Replikationsfehlern von SARS-CoV-2 erhöht im Vergleich zu anderen Viren die Wahrscheinlichkeit solcher Rekombinationsereignisse. Hohe Viruslasten und besonders lange Infektionen (z. B. häufiger bei immungeschwächten Patienten) tragen ebenfalls zu einer höheren Rekombinationshäufigkeit bei.
Detaillierte Informationen finden Sie auf folgenden Websites:
Was bedeutet SARS-CoV-2-Reinfektion?
Coronavirus-Infektionen können kein einmaliges Ereignis sein, Sie können sich jedoch mehrmals mit dem SARS-CoV-2-Virus infizieren (Reinfektion).
Welche Krankheiten verursachen Coronaviren?
Coronaviren verursachen häufig Erkrankungen des Verdauungstrakts und der Atemwege. Einige β-Coronaviren verursachen zoonotische Infektionen, d.
h. sie übertragen sich vom Tier auf den Menschen und können auch beim Menschen schwere Infektionen, meist der Atemwege, hervorrufen, wie z. B. das Middle East Respiratory Syndrome (MERS) und das Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS). Auch das neue Coronavirus SARS-CoV-2 gehört zur Gruppe der β-Coronaviren. Das entsprechende Krankheitsbild wird von der WHO als Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) bezeichnet.
Was bedeutet die Reproduktionszahl?
Die Reproduktionszahl R ist ein zentraler Wert bei der Beurteilung des Epidemieverlaufs.
Sie gibt ein Maß für die Übertragungswahrscheinlichkeit an, also wie viele Personen eine mit einem Erreger infizierte Person die Infektion im Durchschnitt über einen typischen Zeitraum, also ein serielles Intervall, überträgt.Für den ursprünglichen „Wildtyp“ SARS-CoV-2 wurde dieser Wert vom Robert Koch-Institut (RKI) auf etwa 3 geschätzt, wenn das Virus ohne Gegenmaßnahmen in einer Population auftritt, die keine natürliche oder durch Impfung erworbene Immunität aufweist.
Laut RKI weisen neue Varianten des Virus möglicherweise eine höhere Übertragbarkeit und eine entsprechend höhere Vermehrung auf.
Die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung kann durch verschiedene Infektionsschutzmaßnahmen verringert werden. Liegt er dauerhaft unter 1, also h. Wenn eine infizierte Person weniger als eine andere Person ansteckt, wird die Epidemie irgendwann aufhören.
Die Reproduktionszahl kann jedoch wieder ansteigen, z.B. B. wenn sich das Bevölkerungsverhalten ändert oder sich eine neue Variante des Virus ausbreitet, wie oben beschrieben. Zur Beurteilung der aktuellen Infektionslage kann es sinnvoll sein, diese mehrfach neu zu berechnen. Abhängig vom Zeitpunkt „t“ wird dieser dann als R(t) bezeichnet.
Allerdings ist die Berechnung der täglichen Reproduktionszahl auf Basis der von den Gesundheitsbehörden erfassten Infektionsmeldungen oft schwierig, da aus verschiedenen Gründen mit Verzögerungen bei der Meldung zu rechnen ist, die zu einer Unterschätzung des aktuellen R(t)-Wertes führen würden.
Aus diesem Grund nutzte das RKI das sogenannte Nowcasting-Verfahren, das den geschätzten R(t)-Wert aufgrund einer möglichen Meldeverzögerung anpasst:
Können auch Säuglinge getestet werden?
Die Studienergebnisse deuten darauf hin, dass auch Neugeborene und Kinder unter einem Jahr an Covid-19 erkranken können, allerdings in der Regel mit einem eher milden Verlauf.
Im Allgemeinen ist ein Test auf SARS-CoV-2 bei Neugeborenen und Säuglingen möglich; Aus dieser Sicht ist das Mindestalter, ab dem man den Test ablegen kann, nicht bekannt. Insbesondere für Kinder in den ersten Lebensmonaten oder -jahren stehen für die Entnahme von Proben, insbesondere Rachenabstrichen, weniger belastende Verfahren zur Verfügung.
Fragen zur Krankheit
Wie lang ist die Inkubationszeit?
Der Zeitraum von der Infektion mit einem Krankheitserreger bis zum Ausbruch der Krankheit wird als Inkubationszeit bezeichnet. Die Inkubationszeit von COVID-19 beträgt je nach Virusvariante durchschnittlich 3 bis 5 Tage, mit einer Spanne von 1 bis 14 Tagen.
Die derzeit vorherrschende Omicron-Variante des Virus scheint im Vergleich zu anderen Varianten eine kürzere mittlere Inkubationszeit von 3 Tagen zu haben.
Welche Menschen gelten als gefährdet für eine Erkrankung an Covid-19 und welche Vorerkrankungen spielen dabei eine Rolle?
Die Vielfalt unterschiedlicher potenziell prädisponierender Vorerkrankungen und deren Schweregrade sowie die Vielzahl weiterer Einflussfaktoren verdeutlichen die Komplexität des Risikos Beurteilung.
Eine pauschale Einstufung in eine Risikogruppe ist daher nicht möglich. Basierend auf der aktuellen Forschungslage ist laut RKI das Risiko für schwere Erkrankungen bei folgenden Personengruppen erhöht:
- Ältere Menschen (mit stetig steigendem Risiko für schwere Erkrankungen ab etwa dem 50.-60. Lebensjahr)
- Männliches Geschlecht
- Raucher (schwache Evidenz)
- Menschen mit schwerer Adipositas (Übergewicht)
- Menschen mit einer Vorgeschichte bestimmter Erkrankungen:
- Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.
B. ischämische Herzkrankheit und Bluthochdruck)
- Patienten mit chronischen Lungenerkrankungen (z. B. COPD)
- Patienten mit chronischen Leber- und Nierenerkrankungen
- Patienten mit neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen (z. B. Demenz)
- Patienten mit Diabetes (Zuckerkrebs)
- Patienten mit Krebs
- Patienten mit geschwächtem Immunsystem (z.
B. aufgrund einer Immunschwächeerkrankung oder Einnahme von Medikamenten, die das Immunsystem schwächen, z. B. Kortison)
- Schwere Fälle können auch bei Menschen ohne bekannte Vorerkrankungen und bei jüngeren Patienten auftreten
Was bedeutet langfristig und post-COVID bedeuten?
Definition
Eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kann leicht oder schwer sein.
In den meisten Fällen können sich die Symptome innerhalb weniger Wochen nach einer COVID-19-Infektion deutlich bessern. Allerdings können in manchen Fällen auch nach Abklingen der COVID-19-Erkrankung oder der SARS-CoV-2-Infektion verschiedene gesundheitliche Beeinträchtigungen über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben oder im Laufe der Wochen und Monate neu oder wiederkehrend auftreten.
Gemäß den aktuellen Leitlinien wird je nach Dauer der Symptome zwischen dem Long-Coronavirus-Syndrom und dem Post-COVID-Syndrom (PCS) unterschieden: Als Long-Coronavirus-Infektion gelten Symptome, die vier Wochen oder länger nach der Infektion anhalten, sofern sich die Symptome nicht anders erklären lassen. Unter den Oberbegriff Long Covid fällt auch das sogenannte Post-COVID-Syndrom.
Darunter versteht man Symptome einer länger andauernden Covid-19-Erkrankung, die länger als zwölf Wochen nach der Infektion anhalten oder nach diesem Zeitraum erneut auftreten und mindestens zwei Monate anhalten bzw. erneut auftreten.
Die Grafik wurde auf Basis von Longcovid-info.de und RKI erstellt.
Symptome
Symptome können sehr vielfältig sein und sowohl die körperliche als auch die geistige Gesundheit beeinträchtigen.
Die häufigsten Symptome sind Müdigkeit, Erschöpfung und eingeschränkte Immunität (sog. Fatigue), Atemnot sowie Konzentrations- und Gedächtnisstörungen. Die Symptome können sich verändern, einzeln oder in Kombination auftreten oder im Laufe der Zeit wiederkehren, was eine eindeutige Unterscheidung des Krankheitsbildes erschwert. Einige von der Erkrankung betroffene Menschen berichten von erheblichen Einschränkungen im Alltag und seiner Lebensqualität.
Inzidenz
Die aktuelle Forschungslage lässt keine verlässliche Einschätzung der Inzidenz zu, unter anderem weil keine einheitliche Definition von Long-Covid-19 verwendet und die verschiedenen Symptome nicht untersucht wurden.
Grundsätzlich kann jeder, der mit SARS-CoV-2 infiziert ist, an Long Covid erkranken. Allerdings kann eine schwere Covid-19-Erkrankung im Vergleich zu einer leichten Erkrankung oder einer asymptomatischen Infektion mit einem erhöhten Risiko für einen langen Verlauf der Covid-19-Erkrankung verbunden sein. Darüber hinaus scheinen Vorerkrankungen wie Diabetes das Risiko zu erhöhen.
Long Covid kann auch Kinder betreffen.
Ursachen
Die Ursachen der langen Covid-19-Erkrankung sind noch nicht eindeutig geklärt. Besprochen werden unter anderem anhaltende Entzündungsreaktionen, Autoimmunprozesse und das langfristige Überleben von Viren im Körper einer infizierten Person. Falsch verstandene Ursachen erschweren Diagnose und Behandlung.
Bisher ist nur eine symptomatische Therapie möglich.
Hier finden Sie Hilfe
Eine Übersicht über mögliche Anlaufstellen zur Behandlung von Long-COVID finden Sie unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/post-covid/#post-covid_medizin-bedarf
Forschung
Übersicht über von der Landesregierung Bayern geförderte Forschungsprojekte zu Long-COVID/Post-COVID Syndrom finden Sie unter: https://www.lgl.bayern.de/pcs
Quellen und weitere Informationen
Bayerisches Ministerium für Gesundheit, Soziales und Prävention: Post-COVID-Syndrom.
Verfügbar unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/post-covid/
Bundesministerium für Gesundheit: Lange COVID-Initiative. Verfügbar unter: https://www.bmg-longcovid.de/
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Langes COVID-Informationsportal. Abrufbar unter: https://www.longcovid-info.de/
Robert Koch-Institut: RKI-Informationsportal zu Long-COVID Abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuhaftes_Coronavirus/Long-COVID/content-total.html?nn=2386228
Robert Koch-Institut: SARS-CoV -2: Virologische Basisdaten und Virusvarianten - Langzeitfolgen Abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuhaftes_Coronavirus/Virologen_Basisdaten.html
Ist das Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion bei Allergikern erhöht?
Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es bei einer Covid-19-Erkrankung?
Die Therapie richtet sich nach der Schwere der Erkrankung.
Für leichtere Fälle gibt es keine evidenzbasierten ambulanten Behandlungsmöglichkeiten. Wie bei anderen viralen Erkältungskrankheiten sollten sie symptomatisch behandelt werden. Bei zunehmenden Atembeschwerden, niedriger Blutsauerstoffsättigung und anhaltendem Fieber sollte an einen schweren Verlauf gedacht werden. Schwere und kritische Patienten sollten frühzeitig intensivmedizinisch betreut und überwacht werden.
Während der SARS-CoV-2-Pandemie wurde und wird an verschiedenen Medikamenten (direkt antiviral, immunmodulatorisch oder gerinnungshemmend) geforscht.
Besteht eine gesetzliche Meldepflicht?
Es besteht eine ärztliche Meldepflicht gemäß § 6 IfSG bei Krankheitsverdacht, Erkrankung, Krankenhauseinweisung und Tod im Zusammenhang mit der Coronavirus-Erkrankung 2019 (COVID-19) sowie eine Labormeldepflicht gemäß § 7 IfSG zum direkten und indirekten Nachweis von SARS-CoV-2, sofern der Nachweis erbracht wird deutet auf eine akute Infektion hin.
Fragen zur Übertragung
Wie wird das SARS-CoV-2-Virus übertragen?
SARS-CoV-2 kann von Mensch zu Mensch durch engen Kontakt, direkt oder durch Atemtröpfchen übertragen werden. Die Ansteckung erfolgt vor allem durch Tröpfcheninfektion, also Tröpfchenübertragung beim Husten, Niesen, Atmen und Sprechen, die bei einem Mindestabstand von weniger als 1,5 m leicht die Schleimhäute von Nase und Mund erreichen.
Man geht davon aus, dass die Infektiosität 48 Stunden vor Auftreten der ersten Symptome beginnt und mehrere Tage anhält. Ein weiterer Übertragungsweg sind Aerosole in der Luft. Beim Atmen und Sprechen, aber noch mehr beim Schreien und Singen werden vor allem kleine Partikel (Aerosole) freigesetzt. Auch beim Husten und Niesen entstehen deutlich mehr Tröpfchen.Während vor allem größere Atemtröpfchen schnell zu Boden fallen, können Aerosole - auch über längere Zeiträume - in der Luft verbleiben und sich in geschlossenen Räumen verbreiten.
Ob und wie schnell sich Tröpfchen und Aerosole absetzen oder in der Luft schweben, hängt neben der Partikelgröße von vielen Faktoren ab, darunter auch von Temperatur und Luftfeuchtigkeit.
Das Tragen einer FFP-2-Maske ohne Ausatemventil oder Mund-Nasen-Bedeckung kann das Risiko einer Übertragung von Partikeln jeglicher Größe in die unmittelbare Umgebung einer infizierten Person verringern.
Ein effizienter Luftaustausch kann die Aerosolkonzentration im Raum reduzieren. Daher sollten geschlossene Räume regelmäßig und intensiv gelüftet werden. Eine Übertragung im Freien ist grundsätzlich selten.
Eine Übertragung durch Tupferinfektion und Augenbindehautinfektion ist zumindest theoretisch möglich.
Besteht die Gefahr einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus über das Trinkwasser?
Eine Übertragung des Virus über öffentliche Trinkwasserquellen kann nach derzeitigem Kenntnisstand praktisch ausgeschlossen werden.
Trinkwasser wird häufig aus Grundwasserressourcen gewonnen, die sehr gut vor mikrobiologischer Kontamination (einschließlich Viren) geschützt sind. Wird Oberflächenwasser oder oberflächennahes Grundwasser zur Trinkwassergewinnung genutzt, erfolgt die Aufbereitung und Desinfektion in mehreren Stufen. Dadurch werden Viren und andere Krankheitserreger effektiv und effizient beseitigt; Dies gilt auch für Coronaviren.
Ein Eindringen von Versorgungspersonal in die Wasserversorgung ist bei Beachtung normaler Hygienevorkehrungen unwahrscheinlich und wird nicht als Ausbreitungsgefahr wahrgenommen.
Um die Übertragung von Krankheitserregern zu verhindern, berühren Sie beim Trinken an öffentlichen Wasserstellen nicht den Wasserauslass mit dem Mund oder den Händen und spülen Sie ihn vor dem Trinken kurz aus.
Besteht beim Schwimmen oder Baden eine Infektionsgefahr?
Die Ansteckungsgefahr mit dem Die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus durch Wasser in Schwimmbädern oder Seen gilt als gering.
Eventuell durch Badegäste eingeschleppte Viren werden im Wasser stark verdünnt und in Schwimmbädern durch die Wasseraufbereitung zusätzlich entfernt.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Umweltbundesamt:
Wie wird die Möglichkeit einer Übertragung von SARS-CoV-2 durch Lebensmittel oder Konsumgüter beurteilt?
Es liegen derzeit keine Fälle vor, in denen nachgewiesen wurde, dass sich Menschen durch den Verzehr kontaminierter Lebensmittel mit SARS-CoV-2 infiziert haben.
Es gibt derzeit keine gesicherten Hinweise darauf, dass das Virus durch Kontakt mit kontaminierten Gegenständen oder kontaminierten Oberflächen übertragen wird und es in der Folge zu einer Ansteckung beim Menschen kommen würde. Eine Übertragung einer Infektion über Abstriche durch kürzlich mit Viren kontaminierte Oberflächen ist jedoch theoretisch möglich und kann nicht ausgeschlossen werden.
Aufgrund der relativ geringen Stabilität von Coronaviren in der Umwelt dürfte dies jedoch erst kurz nach der Kontamination eintreten.
Beim Umgang mit rohem Fleisch und Fleischprodukten sollte generell auf Hygiene geachtet werden, auch im Hinblick auf andere möglicherweise vorhandene Krankheitserreger. Das Virus ist hitzeempfindlich. Eventuelle Risiken lassen sich durch das Erhitzen von Lebensmitteln weiter reduzieren.
LGL (2021): Faktenblatt Handel und Direktmarketing
Fragen zur Prävention
Wie kann man sich am besten vor Covid-19 schützen?
Der wichtigste Schutz, insbesondere vor schweren Verläufen einer Covid-19-Erkrankung, ist die Impfung gegen Covid-19.
Die üblichen Hygieneempfehlungen bei infektiösen Atemwegserkrankungen, wie z B.
Influenza, schützen sie auch vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus. Neben dem Tragen einer Maske lohnt es sich, die bekannten AHA+L-Regeln zu beachten, um sich und andere vor einer Ansteckung zu schützen:
- Halten Sie einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen.
- Vermeiden Sie direkten Körperkontakt mit kranken Menschen (Umarmen, Küssen, Händeschütteln).
- Berühren Sie Ihr Gesicht nicht mit ungewaschenen Händen.
- Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich mit Wasser und Seife.
- Husten und Niesen in die Armbeuge.
- Wiederholtes Stoßlüften in geschlossenen Räumen.
Wie sind Werbebotschaften für Nahrungsergänzungsmittel zum Schutz vor dem Coronavirus zu bewerten?
Es handelt sich dabei um unerlaubte Aussagen, die die bestehende Verunsicherung und Ängste der Menschen ausnutzen.
Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die die Wirksamkeit von Nahrungsergänzungsmitteln im Kampf gegen eine Coronavirus-Infektion belegen. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, keine Medikamente. Sie dienen nicht der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Krankheit und können auch nicht darauf zurückgeführt werden.
Werbung im Zusammenhang mit Krankheiten, Heilungsversprechen oder Behauptungen, die darauf hindeuten, das Krankheitsrisiko zu verringern (z. B. „schützt vor Viren“), sind verboten.
Fragen zur Diagnostik
Wie wird SARS-CoV-2 mittels PCR nachgewiesen?
Der Goldstandard beim Nachweis von SARS-CoV-2 ist der molekularbiologische Nachweis mittels einer speziellen PCR.
Empfehlenswert sind Dual-Target-Systeme, d.h. h. In einem Testdurchlauf werden zwei unterschiedliche Genabschnitte aus dem viralen Genom nachgewiesen. Die Diagnostik wird am LGL sowie in privaten Labordienstleistern und Universitätslaboren durchgeführt. Die Diagnostik wird am LGL im Auftrag der Sanitäts- und Epidemiologischen Station oder im Rahmen von Supervisionsprojekten durchgeführt.
Niedergelassene Ärzte lagern die Diagnostik aus, um Labordienstleistungen zu erbringen. Darüber hinaus kann der Nachweis auch mit einem Antigen-Schnelltest erfolgen.
Was versteht man unter einem Antigen-Schnelltest?
Bei einem Antigen-Schnelltest werden die Oberflächenstrukturen, meist virale Proteine (=Antigen), des Virus anhand spezifischer Antikörper nachgewiesen.
Es handelt sich also um einen direkten Nachweis des Virus, der im Wesentlichen mit der PCR-Methode zum Nachweis viraler Nukleinsäuren identifiziert werden kann. Allerdings haben Antigen-Schnelltests eine geringere Sensitivität als der PCR-Nachweis, so dass ein positives Ergebnis bei einem Antigen-Schnelltest erst bei einer höheren Viruslast zu erwarten ist.
Gibt es in Bayern eine Überwachung auf virale Erreger der akuten Atemwegserkrankung ARE (Acute Respiratory Disease)?
Die virologische Überwachung des Infektionsgeschehens in Bayern basiert auf drei Säulen.
Dazu gehören der Ausbau des bayerischen Verbundprojekts Bay-VOC, der Ausbau des bayerischen Praxisnetzwerks „Sentinel“ (BIS+C) und der Ausbau der Abwasserüberwachung in Bayern.
Der Fokus des Projekts Bay-VOC liegt auf der Überwachung und Erkennung besorgniserregender Varianten des SARS-CoV-2-Virus in Bayern, sogenannten „Variants of Concern (VOC)“. Im Rahmen des BIS+C-Projekts schicken Sentinel-Kliniken (Hausarztpraxen sowie Kinder- und Jugendarztpraxen) das ganze Jahr über einmal pro Woche Abstriche an LGL.
Die gesammelten Abstriche werden in allen Altersgruppen auf Influenzaviren, SARS-CoV-2 und RS getestet. Im Rahmen des Abwassermonitorings werden außerdem zweimal pro Woche Proben aus Kläranlagen in ganz Bayern auf SARS-CoV-2-Virämie untersucht. Durch die Zusammenarbeit der drei Projekte entsteht ein guter Überblick über die derzeit in Bayern zirkulierenden SARS-CoV-2-, Influenza- und RS-Viren.
Fragen zu Tieren
Warum besteht eine Meldepflicht bei SARS-CoV-2-Infektionen bei Tieren?
Studien in verschiedenen Ländern zeigen, dass sich auch einige Tierarten mit SARS-CoV-2 infizieren können.
Die Meldepflicht soll einen Überblick über das Auftreten und die Ausbreitung dieser Infektion und weitere Erkenntnisse zur Epidemiologie liefern. Diese Informationen sollen dazu beitragen, Gefahren für die Gesundheit von Tier und Mensch frühzeitig zu erkennen. Seit Anfang Juli 2020 werden SARS-CoV2-Infektionen gemeldet.
Wann wird ein Haustier auf SARS-CoV-2 getestet?
Der Test kann sinnvoll sein, wenn ein epidemiologischer Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion/COVID-19-Erkrankung beim Menschen besteht.
Ein solcher Test kann auf Antrag des Tierhalters durchgeführt werden, Tierhalter sind jedoch nicht verpflichtet, das Tier dem Test zu unterziehen. Wenn Tierbesitzer, die mit SARS-CoV-2 infiziert sind, ihre anfälligen Tiere einer Laboruntersuchung unterziehen möchten, sollten die Probenentnahme und -untersuchung in Absprache mit dem zuständigen Veterinäramt durchgeführt werden.
Die Kosten für einen Test auf SARS-CoV-2 trägt der Tierhalter. Die Probenahme sollte vor Ort durch eine qualifizierte und ordnungsgemäß gesicherte Person durchgeführt werden. Der Nachweis erfolgt wie beim Menschen mittels PCR. Es macht keinen Sinn, Tiere zu untersuchen, ohne dass ein epidemiologischer Zusammenhang mit einer SARS-CoV-2-Infektion/COVID-19-Erkrankung beim Menschen besteht.
Wer ist verpflichtet, eine SARS-CoV-2-Infektion bei einem Tier zu melden, was ist zu melden und wann ist sie zu melden?
Tierärzte und Leiter tierärztlicher Untersuchungsräume, Tiergesundheitsbehörden und andere öffentliche oder private Forschungseinrichtungen sind meldepflichtig. Die Meldepflicht erstreckt sich auf positive Ergebnisse bei allen von Menschen gehaltenen Tieren (einschließlich Zootieren) und wilden Paarhufern, die in Ställen zur Produktion von Fleisch für den menschlichen Verzehr gehalten werden.
Die Meldung eines mit SARS-CoV-2 infizierten Tieres umfasst das Entdeckungsdatum, die von der Infektion betroffene Tierart, den Tierhaltungsbetrieb und den Kreis bzw. die kreisfreie Stadt. Der Tierarzt oder das Labor meldet Hinweise auf eine SARS-CoV-2-Infektion bei Haustieren an die zuständige Behörde (Veterinäramt), die die Meldungen wiederum über das sogenannte Tierseucheninformationssystem (TSN) an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weiterleitet.
Was passiert, wenn ein Haustier positiv auf SARS-CoV-2 getestet wird?
Laut der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) und dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) gilt das Risiko einer Krankheitsübertragung von anfälligen Haustieren auf den Menschen als gering.
Das infizierte Tier sollte isoliert gehalten werden.
Was passiert mit meinem Haustier, wenn ich an COVID-19 erkranke oder mich mit SARS-CoV-2 infiziere?
Personen, die an COVID-19 erkrankt oder mit SARS-CoV-2 infiziert sind, sollten engen Kontakt mit Tieren nach Möglichkeit vermeiden. Haustiere, die im selben Haushalt wie eine nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person leben und daher wahrscheinlich dem Virus ausgesetzt waren, sollten im Haushalt bleiben, während die infizierte Person zu Hause isoliert wird.
Wenn möglich, sollte das Tier von einem anderen, nicht infizierten/erkrankten Haushaltsmitglied versorgt werden. Unkontrollierter Zutritt und Kontakt mit Menschen und Tieren aus anderen Haushalten sollten unbedingt vermieden werden. Dies gilt insbesondere für Katzen und Frettchen.
Eine Ausbreitung des Virus auf andere Haushalte oder z.B. Tierheime oder Tierkäfige sollten bei Tierspenden nach Möglichkeit vermieden werden.
Können sich Haustiere mit SARS-CoV-2 infizieren und das Virus auf den Menschen übertragen?
Empfängliche Haustiere wie Hunde, Katzen, marderähnliche Tiere (z.
B. Marder). Frettchen), Kaninchen und Goldhamster können sich infizieren. SARS-CoV-2 infizieren. Bisher gibt es kaum wissenschaftliche Beweise dafür, dass diese Tiere bei der SARS-CoV-2-Infektion eine Rolle spielen. Weltweit gibt es nur sehr vereinzelte Berichte über eine Übertragung des Virus vom Tier auf den Menschen.

Solche Infektionen sind in Deutschland nicht bekannt. Für Haustiere gelten jedoch sehr grundlegende Hygieneempfehlungen, wie Händewaschen vor und nach dem Kontakt mit Tieren und die Vermeidung von engem Kontakt mit Tieren, um das Risiko der Übertragung von Krankheitserregern zwischen Mensch und Tier unabhängig von SARS-CoV-2 zu minimieren.
Weitere Informationen zum Umgang mit infizierten Haus- und Nutztieren finden Sie auf der Website des Friedrich-Loeffler-Instituts unter FAQ: SARS-CoV-2/Covid-19 und Tiere (openagrar.de) und www.fli.de.
Weitere Fragen
Welche Arten von Masken gibt es?
An wen können sich Fragen zum Kauf und möglichen Vertrieb von persönlicher Schutzausrüstung richten?
Welche Desinfektionsmittel wirken gegen SARS-CoV-2?