Kindergeld; Antrag
Kindergeld ist eine Leistung für einkommensschwache Familien. Kindergeld unterstützt Ihre Familie, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen und den Bedarf der gesamten Familie nicht oder kaum decken können.
Sie haben Anspruch auf Kindergeld für Kinder unter 25 Jahren, wenn
- Ihr Kind/Ihre Kinder nicht verheiratet sind oder in einer Lebenspartnerschaft leben und in Ihrem Haushalt leben,
- Sie Kindergeld beziehen oder keinen Anspruch auf Kindergeld haben, nur weil Sie eine andere vergleichbare staatliche Rente haben und eine Leistung beziehen, die kein Kindergeld beinhaltet,
- Sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen und den Bedarf Ihrer Familie mit Kindergeld decken können,
- Ihr monatliches Einkommen die Mindestgrenze (sog.
Mindesteinkommensgrenze) erreicht und
- Ihr im Kindergeld enthaltenes Einkommen nicht hoch genug ist, um das Kindergeld auf Null zu senken, und
- Sie über kein nennenswertes Vermögen verfügen
Die Höhe des Kindergeldes beträgt maximal 292,00 Euro pro Monat und Kind. Übersteigt Ihr Einkommen Ihren Bedarf als Elternteil, wird Ihr Kindergeld gekürzt.
Auch das Einkommen Ihrer Kinder wird berücksichtigt, z.B. Egal ob Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente.
Das Kindergeld wird für 6 Monate gewährt. Nach Ablauf von 6 Monaten muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Angerechnet werden:
- Eigeneinkommen des/der Kindes(er) in Höhe von 45 %, z.B.
Unterhalt, Unterhaltsvorschüsse oder Rente für Halbwaisen,
- Einkünfte der Eltern aus unselbständiger oder selbständiger Tätigkeit, die den eigenen Bedarf in Höhe von 45 % übersteigen,
- Entgeltersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld, Zuschuss, Krankengeld oder Krankengeld,
- Elterngeld,
- Sozialversicherungsrenten,
- Vermögens- und Zinseinkünfte,
- Einnahmen aus Miete und Verpachtung sowie
- Unterhalt (Ehegattenunterhalt).
Ab dem 1. Januar 2020 können Sie auch Kindergeld erhalten, wenn Sie Ihr erwirtschaftetes Einkommen verwenden, das sogenannte Kindergeld und Wohngeld darf den Betrag des Staatsbürgerschaftsgeldes um nicht mehr als 100,00 € pro Monat unterschreiten.
INFO:
Wenn Sie Kindergeld oder Wohngeld beziehen, können Sie Studien- und Teilhabegeld für Ihre Kinder erhalten.
Auch eine Befreiung vom Kita-Beitrag kann möglich sein.
Mit dem KiZ-Ratgeber können Sie schnell und einfach prüfen, ob Sie Anspruch auf Kindergeld haben. Den KiZ-Pilot finden Sie auf der Website der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit im Reiter „Familie und Kinder“.
Die Familienkasse bietet eine Videoberatung an, über die Sie Fragen zum Kindergeld von zu Hause aus stellen können.
Eine Videoberatung können Sie online oder telefonisch unter 0800 4555530 buchen.