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Eine Senioren-WG zu gründen ist nicht einfach. Auf diese Weise können Formalitäten, altersbedingte Lebensumstände und das Zusammenleben geregelt werden.
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Eine Senioren-WG zu gründen ist nicht einfach. Formalitäten, altersbedingte Lebensumstände und die Gestaltung des gemeinsamen Lebens müssen geregelt werden.
Durch gegenseitige Unterstützung und Pflege- und Betreuungsangebote können Sie auch im Alter ein eigenständiges Leben führen.
Senioren-Wohngemeinschaft beschreibt das gemeinsame Leben älterer Menschen in einer Wohngemeinschaft oder einem Haus, das möglichst barrierefrei ist.
Man unterscheidet zwischen selbstorganisierten Wohngruppen und von Sponsoren getragenen Wohngruppen.
Ziel bei der Schaffung einer klassischen Seniorenwohngruppe ist es, auch im höheren Alter ein eigenständiges Leben in der Gesellschaft zu führen. Die Privatsphäre der einzelnen Mitbewohner wird geschützt, da das eigene Zimmer den Bewohnern die Möglichkeit bietet, sich zu isolieren.
Gleichzeitig können sie sich gegenseitig im Alltag und im Haushalt unterstützen und sich Miete und Lebenshaltungskosten teilen.
Eine weitere Möglichkeit ist eine Seniorenwohngemeinschaft. In dem Mehrfamilienhaus wohnen mehrere Personen. Sie teilen sich lediglich Gemeinschaftsräume und ein gemeinsames Dienstleistungsnetz. Darüber hinaus sind Gruppenunterricht häufig üblich.
Neben den beiden erstgenannten Wohnformen, die privat organisiert werden, gibt es auch Mehrpersonenunterkünfte für ambulante Patienten.
Sie werden in der Regel von Pflegediensten oder Sozialhilfeverbänden betrieben (gemeinsame Pflegeunterkünfte). Bewohner benötigen im Alltag häufig Betreuung und Unterstützung durch Pflegepersonal.
Im privaten Rahmen kann jeder eine Senioren-WG einrichten, den Alltag organisieren und entscheiden, wer einziehen darf.
Bei der trägerunterstützten Wohngemeinschaft ist das nicht der Fall. Dort entscheidet der Dienstleister, wer in der Gemeinschaft leben darf und wie der Alltag gestaltet wird.
Wer eine Senioren-WG einrichten oder bewohnen möchte, sollte sich im Vorfeld folgende Fragen stellen:
das ich habe? genug?
Wenn die Antwort auf alle Fragen „Ja“ lautet, dann steht einem persönlichen Zusammenleben nichts mehr im Wege. Es ist relativ einfach, eine private Seniorenwohngruppe zu gründen. Wenn Sie jedoch eine Wohngemeinschaft mit intensiver Pflege wünschen, müssen Sie formale Voraussetzungen erfüllen.
Zusätzlich zum Mietvertrag sind weitere Vereinbarungen zur Bereitstellung von Personal vor Ort sowie Pflege- und Betreuungsleistungen erforderlich.
Nach dem Pflege- und Lebensqualitätsgesetz (PfleWoqG) gelten folgende Voraussetzungen für eine Senioren-Wohngemeinschaft:
Wer eine Seniorenwohngemeinschaft gründen möchte, sollte wissen, dass unter bestimmten Umständen das Home Care Act zur Anwendung kommen kann. Dies hängt unter anderem davon ab, inwieweit die Bewohner Pflege und Betreuungsleistungen benötigen. Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen.
Bei der Einrichtung einer privaten Senioren-WG sollten sich die Bewohner über die Art des Mietvertrages einigen.
Es gibt drei Möglichkeiten:
Auch Nebenkosten werden für den Vermieter separat abgerechnet, was hilft, Streitigkeiten zu vermeiden. Bei dieser Variante entscheidet der Vermieter, wer in die Wohngemeinschaft einziehen darf und wer nicht. Daher sollten Bewohner bei einem Mitbewohnerwechsel eine Meinungsäußerung gegenüber dem Vermieter vereinbaren.
Wenn Sie eine Wohngemeinschaft für Senioren gründen möchten, sollten Sie im Vorfeld Ihre eigenen Erwartungen definieren.
Im nächsten Schritt entwickeln Sie gemeinsam mit Ihren zukünftigen Mitbewohnern das Konzept. Das Konzept soll unter anderem die Regeln des Zusammenlebens unter Berücksichtigung der wachsenden Pflegebedürfnisse einzelner Bewohner und der Aufgabenteilung festlegen. Das kann zum Beispiel ein Kassenwart, ein Reinigungsfachmann, ein Einkaufsfachmann und ein Gartenfachmann sein.
Evtl.
Mitbestimmungsrechte, Vereinbarungen über die gemeinsame Unterbringung, die Nutzung von Gemeinschaftsräumen und Entscheidungsfragen bei einem Mitbewohnerwechsel sollten stets schriftlich festgehalten werden. Dies kann beispielsweise im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung erfolgen.
Mit zunehmendem Alter wird es immer schwieriger, den Alltag zu bewältigen.
Können die Bewohner einer Wohngemeinschaft die persönliche Hygiene nicht mehr alleine durchführen oder sich gegenseitig unterstützen, ist die Organisation von häuslichen und pflegerischen Diensten notwendig. Wenn mehrere Pflegebedürftige die gleiche Pflegeleistung in Anspruch nehmen, können die Kosten gesenkt werden.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Pflegegrad der Bewohner und beträgt bis zu 2.500 Euro pro Person. Allerdings beträgt die Höchstgrenze 10.000 € für eine Gemeinschaftsunterkunft.
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Zusätzlich können Sie bei Mehrpersonenwohnungen einen Gruppenwohnzuschuss in Höhe von 214 Euro pro Monat erhalten. Hierfür gelten folgende Voraussetzungen:
Bei geringem Einkommen können Bewohner von weiteren staatlichen Zuschüssen wie Wohngeld, Sozialhilfe oder bedarfsgerechter Grundsicherung profitieren.
Wenn Sie sich bei der Pflegekasse anmelden, zahlt diese Pflegegeld oder Sachleistungen für die ambulante Behandlung. Das Pflegegeld richtet sich nach dem Pflegegrad. Eine Übersicht über Betreuungs- und Leistungsstufen finden Sie hier.
Beim Immobilienerwerb oder dem Bau eines Hauses zum Zweck der Niederlassung empfiehlt sich die Zusammenarbeit in Form einer Lebenspartnerschaft.
Sobald die Wohnung fertiggestellt oder gekauft ist, können künftige Mitbewohner eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gründen. Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung einer Genossenschaft.
Gute Organisation und Kommunikation machen das Zusammenleben gewinnbringend. Dazu gehören:
Wenn im Vorfeld alles gut überlegt ist, bietet die Einrichtung einer Senioren-WG viele Vorteile.
Die Bewohner genießen eine gesellige Atmosphäre und profitieren von gegenseitiger Unterstützung und einer Kombination aus finanziellen und pflegerischen Ressourcen.