Heim / Wohnen & Haushalt / Abriss einer doppelhaushälfte
10. Februar 2017 12:14 |
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Zusammenfassung
Unser Bauantrag, eine alte Doppelhaushälfte abzureißen und ein neues mit zwei Vollgeschossen und einem Wechselgeschoss zu bauen, wurde abgelehnt.
Wie können wir weitermachen?
Sie müssen innerhalb der Berufungsfrist vorgehen, denn wenn das Haus als Doppelhaus eingetragen ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass es sich um eine Einfamilien-Doppelhaushälfte handelt und somit auch nicht von einer Charakteränderung ausgegangen werden kann.
Hallo,
Wir haben ein Grundstück gekauft, auf dem das Haus über 11 m mit einem anderen Haus verbunden ist, das als Doppelhaus eingetragen ist.
An einem leicht abschüssigen Hang stehen 2 Bungalows mit Flachdach. Jedes hat zwei Stockwerke (2 volle Stockwerke)
Da das Haus aus dem Jahr 1966 stammt, wollten wir die Hälfte unseres Hauses abreißen, zwei neue volle Stockwerke bauen und oben ein abgestuftes Stockwerk hinzufügen. Laut Bebauungsplan ist dies auch möglich.
Unser Bauantrag hat uns erneut ohne Genehmigung mit folgendem Kommentar erhalten:
Das Nachbargebäude und der Neubau, die Gegenstand des Antrags sind, stellen eine einzelne Doppelhaushälfte dar.
Einzelne Doppelhäuser müssen qualitativ und quantitativ nebeneinander, in gegenseitiger Übereinstimmung und Harmonie an inneren Grenzen errichtet und im Übrigen so aufeinander abgestimmt werden, dass das gesamte Gebäude, das sie bilden, ein bauliches Ganzes darstellt. Ein gewisser Versatz und/oder eine gewisse Horizontalität ist möglich.
Allerdings können die Häuser nicht so weit voneinander getrennt werden, dass sie nicht mehr als Ganzes erscheinen, wie es hier der Fall ist.
Was müssen wir jetzt tun, um das Haus noch bauen zu können?
Wenn das oberste Stockwerk nicht genehmigt wird, können wir das Haus nicht bauen. Das Untergeschoss soll verkauft werden, um den Bau des Hauses zu finanzieren, daher können wir auf das obere, neue Stockwerk nicht verzichten.
Für eine hilfreiche und lösungsorientierte Antwort wäre ich sehr dankbar.
Herzliche Grüße