Während es schön ist, die Hitze in einem Steinbruch oder im eigenen Garten zu genießen, ist die Arbeit unter solchen Bedingungen oft schwierig. Der Klimawandel führt zu mehr Hitzewellen, die erhebliche Auswirkungen auf Arbeitsplätze im Innen- und Außenbereich haben.
Bei erhöhter Hitzeeinwirkung besteht die Gefahr von Gesundheitsschäden und Erkrankungen. Die Hitze am Arbeitsplatz kann nicht nur unerträglich sein, sondern auch eine Belastung für die Gesundheit darstellen. Konzentration und Leistungsfähigkeit lassen nach, die Folgen sind häufig Kopfschmerzen und Übelkeit. Auch das Unfall- und Verletzungsrisiko steigt.
Wenn es heiß ist, kommt es im Büro, in der Produktion, auf Baustellen und im Verkehr zu deutlich mehr Verkehrs- und Arbeitsunfällen.
Hans-Jürgen Urban, verantwortlich für Arbeitsorganisation und Gesundheitsschutz bei der IG Metall, sagt: „Der Klimawandel lässt die Temperaturen steigen. Im Sommer sind Fabrikhallen oft unerträglich. Es ist höchste Zeit, nicht nur über die alljährliche Sommerhitze zu reden, sondern auch zu handeln.
Hier ist was „Standortregulierungsarbeit“, sagt er.
Der Abschnitt regelt die Bedingungen, unter denen Schwitzen am Arbeitsplatz erlaubt ist. § 3 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStÄttVO) in Verbindung mit Kapitel 3.5 Technische Vorschriften für Arbeitsstätten (ASR). Dann muss die Temperatur in Arbeitsräumen gesundheitsförderlich sein.
Temperatur ist die vom Menschen empfundene Temperatur und wird unter anderem durch die Lufttemperatur - aber auch die Temperatur der umgebenden Oberflächen (Fenster, Wände, Decke und Boden) bestimmt. Lufttemperatur ist die Temperatur der Luft um den Menschen ohne Einfluss von Wärmestrahlung.
Grundsätzlich gilt: Die Temperatur in Arbeitsräumen sollte 26 Grad nicht überschreiten.
Raumtemperaturen über 26 Grad sind nur zulässig, wenn Fabriken und Büros gut gegen sommerliche Hitze isoliert sind, Fenster und Glaswände über einen Sonnenschutz verfügen und die Außentemperatur 26 Grad übersteigt.
Drei Stufen: 26, 30 und 35 Grad
ASR A3.5 kennt drei Lufttemperaturschwellen: 26, 30 und 35 Grad.
Bei Überschreitung muss der Arbeitgeber gegen diese Regelungen verstoßen. Räume frei von Hitze. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die Arbeit so zu organisieren, dass möglichst keine Gefahr für Leben und Gesundheit besteht und alle anderen Gefahren auf ein Minimum beschränkt werden.
Auch bei über 26 Grad muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Temperatur sinkt.
Steigt das Thermometer auf über 30 Grad, muss dies den Klimastress weiter reduzieren. Dazu gehören Maßnahmen wie eine wirksame Sonnenschutzsteuerung - zum Beispiel das Warmhalten der Jalousien auch nach Feierabend, das Einschalten der Lüftung in der Nacht oder das Lüften in den frühen Morgenstunden. Zusätzlich: Wärmequellen wie Drucker und Kopierer aus Räumen entfernen oder deren Nutzung einschränken, Arbeitszeiten verlängern, Kleiderordnung lockern und für Getränke sorgen.
In Räumen mit einer Temperatur von 35 Grad darf nicht gearbeitet werden.
Ausnahme: Der Arbeitgeber sorgt unter anderem für Lüftungshilfen und Wärmepausen, die an sogenannten Heißarbeitsplätzen erforderlich sind, z.B. in Hochöfen. Der Mangel an Hilfsmitteln bedeutet nicht automatisch, dass Mitarbeiter einfach nach Hause gehen können, sondern nur, dass sie in einigen Räumen nicht arbeiten dürfen.
Gute Belüftung der Räume
In geschlossenen Räumen kann die Zahl der mit Viren infizierten Personen ansteigen.
Besonders leicht schweben Tröpfchen oder Aerosole in der Luft. Bei einer Tröpfcheninfektion ist eine ausreichende Belüftung der Arbeitsbereiche besonders wichtig.
Ziel ist es, die Konzentration von Tröpfchen bzw. Aerosolen so weit wie möglich zu reduzieren. Dies kann insbesondere durch Belüftung erreicht werden. Die Qualität der Lüftung lässt sich zum Beispiel durch CO2-Messung mit der ASR A3.6 ermitteln.
Der Zielwert für die Lüftung sollte nach Möglichkeit unter 1000 ppm (parts per million) gehalten werden (zum Beispiel mit einem Zielwert von 400 ppm). Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine Lüftung durch Fenster bzw. der Einsatz sogenannter Lüftungsanlagen, kurz RLT, erforderlich.
Beim Lüften von Fenstern sollte die Häufigkeit des regelmäßigen Lüftens in Büros von 3 auf 10 Minuten pro Stunde erhöht werden.
Arbeitsschutzexperten der IG Metall empfehlen, Büros alle 20 Minuten für mindestens 5-10 Minuten zu lüften. Zur Belüftung sollte die gesamte Fensterfläche genutzt werden. Dies kann durch einen Lüftungsplan und regelmäßige Erinnerungen unterstützt werden.
In Fertigungs- und Produktionsbereichen handelt es sich meist um deutlich größere Räume, in denen sich meist relativ wenige Personen aufhalten.Durch das größere Raumvolumen können Schadstoffe und Schwebstoffe physikalisch besser verteilt werden.
Allerdings sollten auch diese Bereiche mindestens viermal täglich für 5 bis 10 Minuten gelüftet werden.
Seien Sie vorsichtig mit Ventilatoren
Ein Ventilator (z. B. Tisch, Boden, Turm oder Decke) sorgt für Abkühlung, indem er den Schweiß verdunstet, aber nicht jeder verträgt mögliche Zugluft. Durch den Betrieb des Ventilators können außerdem Staub und Pollen aufgewirbelt werden (Gefahr für Allergiker!).
Auch mobile Klimaanlagen können Lärm und die Gefahr von Zugluft an den Luftauslässen verursachen. Mögliche Folgen können eine Erkältung oder ein steifer Nacken sein.
Einzelne mobile Luftumwälzgeräte, wie Ventilatoren oder mobile Klimaanlagen, sollten nur dann zum Einsatz kommen, wenn Mitarbeiter in getrennten Büros arbeiten. Grund: Diese Geräte wälzen nur die Luft um, erhöhen aber nicht den Anteil der Außenluft.
Das bedeutet: Bei mehreren Personen am Arbeitsplatz werden nicht nur potenziell kontaminierte Aerosole verbreitet. Tröpfchen können auch über größere Entfernungen als beispielsweise 1,5 Meter auf andere Menschen übertragen werden. Dies würde das Risiko der Übertragung z.B. erhöhen. SARS-CoV-2.
Bei der Nutzung sogenannter Lüftungsanlagen (RLT-Anlagen) ist der Einsatz geeigneter Filter (z.
B. HEPA-Filter) und ein möglichst hoher Außenluftanteil entscheidend, um ein geringes Risiko einer Virusübertragung zu gewährleisten. Darüber hinaus sollten diese Anlagen während der Arbeitszeit kontinuierlich eingeschaltet und über diesen Zeitraum hinaus genutzt werden (z. B. durch zweistündigen Betrieb mit Nennleistung vor und nach der Arbeitszeit).
Der Einsatz von Umluftklimaanlagen ohne entsprechenden Filter sollte möglichst vermieden werden.
Im Betriebsrat und bei der IG Metall
Ob in der Fabrikhalle oder am Schreibtisch: Wenn in einem Unternehmen ein Betriebsrat existiert, hat dieser Einfluss auf die Arbeitssicherheit und kann mit der Geschäftsleitung Regelungen über den Ort und die Verteilung der Arbeitszeiten treffen.
Gibt es keinen Betriebsrat, sollten Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitgeber sprechen. Wenn in manchen Abteilungen oder Teams ein schlechtes Raumklima herrscht, geht man am besten gemeinsam zum Chef. Vor der Diskussion sollte die Gruppe über eine gemeinsame Lösung nachdenken und diese dann vorschlagen.
Sollten im Unternehmen Mängel im Arbeits- und Gesundheitsschutz vorliegen, empfehlen wir unseren Mitgliedern, dies der örtlichen IG Metall mitzuteilen.
Wir beraten Betroffene und können entsprechende Maßnahmen ergreifen. Selbstverständlich behandeln wir die Informationen vertraulich.
Mitarbeiter können dies tun
- Tragen Sie leichte, luft- und feuchtigkeitsdurchlässige, leichte und bequeme Kleidung sowie luftdurchlässiges Schuhwerk. Dieser Schrank erleichtert das Schwitzen und reduziert Hitzestress.
- Der Körper verliert durch das Schwitzen viel Flüssigkeit.
Zwei Liter bei einer Raumtemperatur von 24 Grad, bei höheren Temperaturen etwa drei Liter oder mehr, insbesondere bei schwerer körperlicher Arbeit.
- Befeuchten Sie Ihre Handgelenke mit kaltem Wasser. Das sorgt für kurzzeitige Abkühlung.
- Schalten Sie Elektrogeräte in Innenräumen aus: Ziehen Sie unnötige Wärmequellen wie Drucker oder Monitore aus der Steckdose, wenn Sie sie nicht benutzen.
- Machen Sie regelmäßig kurze Pausen.
Beim Arbeiten bei hohen Temperaturen mit einer Raumtemperatur von bis zu 45 Grad und einer Luftfeuchtigkeit von maximal 40 Prozent sollten die Aufwärmphasen 15 Minuten pro Stunde dauern.
- Nicht jeder verträgt Hitze gleich gut. Achten Sie daher auf die Signale Ihres Körpers und gehen Sie bei Unwohlsein an kühlere Orte.
- Die Temperatur im Raum sollte maximal sechs Grad von der Außentemperatur abweichen.
Gute Arbeit auf den Punkt gebracht: Sommerhitze - wenn die Sauna zum Arbeitsplatz wird (PDF)