Heim / Mobilität (Auto, Fahrrad, ÖPNV) / Abmelden kfz düsseldorf
Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs kann durch Stilllegung (früher: Abmeldung, Stilllegung oder Löschung) erlöschen.
Die Stilllegung aus dem Dienst ist aus verschiedenen Gründen wünschenswert. Die häufigsten Gründe sind der Verkauf des Fahrzeugs oder die Nichtnutzung des Fahrzeugs in den Wintermonaten, z.B.
Motorräder oder Cabrios.
Die Kfz-Zulassungsstelle teilt der Versicherung und der Zollverwaltung die Außerbetriebnahme mit. Diese Benachrichtigung erfolgt automatisch, sodass Sie sich darüber keine Sorgen machen müssen.
Wenn Ihr Fahrzeug ab dem 1. Januar 2015 über neue Zulassungsaufkleber und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I verfügt, können Sie dies online tun.
Weitere Voraussetzung ist ein neuer Personalausweis mit freigeschalteten Online-Funktionen.
Wichtiger Hinweis: Schilder/Schilder müssen zum Zeitpunkt der Stilllegung am Informationsschalter oder an der Kasse mit Siegeln/Plaketten vorgelegt werden. Nach Prüfung können die Kennzeichen vor Ort entwertet werden.
Sollten die Kennzeichen bereits entfernt worden sein, können ausländische Kennzeichen hier nicht entzogen werden.
Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an die für das Kennzeichen zuständige Behörde.
Bei Kennzeichen in Düsseldorf behält sich die Kfz-Zulassungsstelle vor, die Kennzeichen nach Sperrung der Stilllegung für 10 Jahre zu sperren.
Zeitraumabwicklung:
nach Vereinbarung
Grundsätzlich kann die Stilllegung unabhängig vom Ort der Erstzulassung erfolgen, d.
h. Sie können ein Kraftfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in Düsseldorf abmelden. Sollten jedoch die Papiere oder Kennzeichen des Fahrzeugs nicht vollständig sein, kann die Stilllegung nur bei der Zulassungsstelle erfolgen, bei der sich das Kennzeichen befindet. Bei der Rückfahrt zu Ihrem Wohnort, Autohaus oder Stilllegungsbetrieb beachten Sie bitte die Hinweise zu Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen.
Die Gebühr beträgt:
September 2023: 16,80 Euro
Hier sind nur bargeldlose Zahlungen möglich (z. B. per EC-Karte, Kreditkarte, GooglePay, Applepay).
Ausschlüsse
Rabatte
Im Falle einer Verschrottung des Fahrzeugs müssen die Teile I und II der Zulassungsbescheinigung eingezogen werden.
Ein persönlicher Besuch oder der Besuch einer autorisierten Person ist erforderlich.
Wenn Ihr Fahrzeug ab dem 1. Januar 2015 über eine neue Zulassungsplakette und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I verfügt, können Sie dies online tun. Weitere Voraussetzung ist ein neuer Personalausweis mit freigeschalteten Online-Funktionen.
Die Leistung kann formlos beantragt werden.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs kann durch Abmeldung (früher: Abmeldung, Stilllegung oder Streichung) beendet werden.
Eine Stilllegung ist aus verschiedenen Gründen wünschenswert.
Die häufigsten Gründe sind der Verkauf des Fahrzeugs oder die Nichtnutzung des Fahrzeugs in den Wintermonaten, z.B. Motorräder oder Cabrios.
Die Kfz-Zulassungsstelle teilt der Versicherung und der Zollverwaltung die Außerbetriebnahme mit. Diese Benachrichtigung erfolgt automatisch, sodass Sie sich darüber keine Sorgen machen müssen.
Wenn Ihr Fahrzeug ab dem 1.
Januar 2015 über neue Zulassungsaufkleber und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I verfügt, können Sie dies online tun. Eine weitere Voraussetzung ist ein neuer Personalausweis mit freigeschalteten Online-Funktionen.
Wichtiger Hinweis: Schilder/Schilder müssen zum Zeitpunkt der Stilllegung am Informationsschalter oder an der Kasse mit Siegeln/Plaketten vorgelegt werden.
Nach Prüfung können die Kennzeichen vor Ort entwertet werden.
Sollten die Kennzeichen bereits entfernt worden sein, können nicht-deutsche Kennzeichen hier nicht entzogen werden.
Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an die für die Kennzeichen zuständige Behörde.
Bei Kennzeichen in Düsseldorf behält sich die Kfz-Zulassungsstelle vor, die Kennzeichen nach Sperrung der Stilllegung für 10 Jahre zu sperren.
Zeitraumabwicklung:
nach vorheriger Absprache
Bei einer Verwertung des Fahrzeugs müssen die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II eingezogen werden.
Ein persönlicher Besuch oder der Besuch einer autorisierten Person ist erforderlich.
Wenn Ihr Fahrzeug ab dem 1. Januar 2015 über eine neue Zulassungsplakette und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I verfügt, können Sie dies online tun. Weitere Voraussetzung ist ein neuer Personalausweis mit freigeschalteten Online-Funktionen.
Der Service kann formlos beantragt werden.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Grundsätzlich kann die Abmeldung unabhängig vom Ort der ursprünglichen Zulassung erfolgen, d.
h. ein Kraftfahrzeug mit ausländischem Kennzeichen kann in Düsseldorf abgemeldet werden. Sollten jedoch die Papiere oder Kennzeichen des Fahrzeugs nicht vollständig sein, kann die Stilllegung nur bei der Zulassungsstelle erfolgen, bei der sich das Kennzeichen befindet. Bei der Rückreise zu Ihnen nach Hause, zum Autohaus oder zur Alt-Demontagewerkstatt beachten Sie bitte die Hinweise zur Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen.
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