Der Führerschein der Klasse AM ist ein klassischer Rollerführerschein. Ab 15 Jahren können Sie damit reisen und die Freiheit auf zwei Rädern genießen. Im Gegensatz zu Ihrem älteren Bruder, dem Motorrad, sind Sie immer noch in einem gemächlichen Tempo unterwegs. Ihr Roller kann eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen.
Ein Roller ist das perfekte Fahrzeug, um in die Welt der Zweiräder einzusteigen.
- Mindestalter: 15 Jahre.
Die Musterprüfung in einigen Bundesländern verlief erfolgreich, sodass ab dem 28.
Juli 2021 deutschlandweit das Alter für das Fahren eines Rollers bei 15 Jahren liegt. Jahre.
- Sie können die theoretische Prüfung 3 Monate früher und die praktische Prüfung 1 Monat vor Ihrem Geburtstag ablegen.
- Dokumente/Dokumente: Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und biometrisches Passfoto
- Limit: keine.
Allerdings ist ein Führerschein nur 15 Jahre gültig. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen Sie ein neues Dokument beantragen, das wieder 15 Jahre lang gültig ist.
- Mit einem AM-Führerschein erhalten Sie automatisch folgende Führerscheinklassen: keine
- Besonderheit: Wenn Sie bereits einen Mofa-Führerschein besitzen, können Sie die anschließend absolvierten Theoriestunden leider nicht auf die AM-Ausbildung anrechnen.
Mit einem AM-Führerschein können Sie Folgendes tun:
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
mit max. Verschiebung. 500 cm3 mit Selbstzündungsmotor, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h und Höchstleistung 4 kW. Darüber hinaus darf das Fahrzeug nicht mehr als 2 Sitzplätze und ein maximales Leergewicht haben. 270 kg.
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
mit max.
Verschiebung.

50 cm3 für einen Ottomotor, Hubraum max. Die Leistung darf maximal 6 kW betragen, bei Straßenquads sind es jedoch nur 4 kW. Darüber hinaus darf das Fahrzeug nicht mehr als 2 Sitzplätze und ein maximales Leergewicht haben. 425 kg.