Bei chronischen Krankheiten können Betroffene unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Sie können Nothilfe über verschiedene Sozialkassen beantragen. Eine Möglichkeit ist der Hilfsfonds Deutsche Krebshilfe. Da die Finanzierung der deutschen Krebshilfe ausschließlich durch private Spenden und ohne staatliche Zuschüsse erfolgt, werden die Leistungen aus dem Hilfsfonds für die private Verwendung in Deutschland bereitgestellt.
Hilfe wird so schnell und unbürokratisch wie möglich geleistet. Die Leistungen werden in der Regel aus der Unterstützungskasse gezahlt. nach Antragstellung als einmaliger Zuschuss bewilligt. Da die durch Spenden bereitgestellten Mittel dieses Fonds nicht unerschöpflich sind, können Anträge auf Auszahlung von Mitteln aus dem Unterstützungsfonds nur bei begründetem Bedarf berücksichtigt werden.
Die Obergrenze des Zuschusses ist an bestimmte Familieneinkommensgrenzen gebunden. Die Familieneinkommensgrenzen betragen derzeit 552,00 € für eine einzelne Person und 927,00 € für zwei Personen; und für drei Personen 1.383,00 €.

Grundlage für die Bemessung ist das tatsächlich verfügbare Einkommen, also das monatliche Nettoeinkommen abzüglich der monatlichen Fixausgaben. Die Höhe eines einmaligen Zuschusses aus dem Hilfsfonds beträgt je nach Bedarf ab 400,00 Euro. und 1000,00 Euro;. Um die wirtschaftliche Situation der betroffenen Menschen zu verbessern und zu sichern, verweist der Hilfsfonds auch auf weitere Unterstützungsmöglichkeiten, die vielen Betroffenen nicht bekannt sind.
(Stand Januar 2023)
>>> Antragsformular der Deutschen Krebshilfe für einen einmaligen Zuschuss
>>> Merkblatt „Krebsunterstützungsfonds“
Im Rahmen eines Antrags auf einen Zuschuss aus dem Krebsunterstützungsfonds müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
a) unverzügliches ärztliches Attest, das die Krebserkrankung bestätigt,
b) Erklärung über die familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Letztere Informationen können über das hier verlinkte Anmeldeformular an die deutsche Organisation Krebshilfe weitergeleitet werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die bereitgestellten Informationen von einer öffentlichen Einrichtung unterzeichnet/gestempelt sein müssen. Hierzu müssen der Einrichtung auskunftsfähige Unterlagen vorgelegt werden.
Es besteht die Möglichkeit, sich an Sozialämter, klinische Sozialdienste, Kirchenämter, Bürgermeisterämter etc. zu wenden, die Ihnen beim Ausfüllen des Formulars sicherlich weiterhelfen werden.
Zuständig für die Antragsbearbeitung ist die Deutsche Krebshilfe in Bonn.