Elektronische Steuererklärung für Unternehmer
Steuerpflichtige sind verpflichtet, alle Einkünfte, die sie elektronisch erzielen, an das Finanzamt zu überweisen. Die elektronische Übermittlung für Selbstständige und Kleinunternehmer erfolgt über das ELSTER-Portal und betrifft Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, gewerblicher Tätigkeit und selbständiger Tätigkeit.
Von dieser Verpflichtung gibt es zwei Ausnahmen: Arbeitnehmer, deren Nebeneinkommen 410 Euro pro Jahr nicht übersteigt, und schutzbedürftige Personen, die aus nachvollziehbaren Gründen keinen Computer nutzen können (dies muss dem Finanzamt schriftlich erklärt werden).

Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung
Auch wenn Selbstständige und Unternehmer grundsätzlich der Umsatzsteuer unterliegen, gibt es eine mögliche Ausnahme: Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr weniger als 25.000 € (2024: 22.000 €) betrug und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € (2024: 50.000 €) übersteigt, können Sie die Kleinunternehmerregelung beantragen.
Grundsätzlich haben Sie bis zu diesen Umsatzgrenzen das Wahlrecht, ob Umsatzsteuer ausgewiesen wird oder nicht. Wenn Sie sich dafür entscheiden, der Umsatzsteuer zu unterliegen, gilt diese für die nächsten 5 Jahre, unabhängig vom Umsatz. Wenn Sie sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, sind Sie ebenfalls 5 Jahre an diese gebunden. Diese Entscheidung sollte daher gut überlegt sein.
Die Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer geht mit dem Recht zum Vorsteuerabzug einher.
Dies kann für Unternehmer mit hohen Investitionskosten und Rechnungen von Lieferanten von Vorteil sein. Steuererklärungen müssen regelmäßig abgegeben werden, ebenso Steuervoranmeldungen, die in den ersten Geschäftsjahren monatlich und danach vierteljährlich abgegeben werden müssen. Bei weiterhin geringen Umsätzen können Sie auf die Mehrwertsteuervorauszahlung verzichten.
EÜR anstelle einer Bilanz mit einer bestimmten Umsatz- und Gewinngrenze
Kaufleute, die nicht als Unternehmen im Handelsregister eingetragen sind (AG, GmbH, KG, UG, OHG, etc.) und deren Jahresumsatz bzw. Jahresgewinn bestimmte Grenzen nicht überschreitet (Umsatz: 800.000 Euro; Gewinn: 80.000 Euro), können ihren Gewinn durch eine einfache Überschussrechnung (EÜR) ermitteln.
Füllen Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung einfach das EÜR-Formular aus.
Steuererklärung
Die Abgabe einer Steuererklärung ist nur für Gewinne über 24.500 Euro erforderlich. Ihre Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung richtet sich im Gegensatz zu Ihrer Steuerpflicht nach Ihrem Gewinn, nicht nach Ihrem Umsatz.
Vorschlag
Kleinunternehmensgesetze erlauben unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Umsatzsteuer.
Wenn Sie als Unternehmer diese Voraussetzungen erfüllen, haben Sie ein Wahlrecht und können sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden. Dann müssen Sie in der Regel keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, haben aber auch keinen Anspruch auf einen Vorsteuerabzug. Allerdings sollte diese Entscheidung gut überlegt sein, denn sie bindet Sie für 5 Jahre daran.
Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wichtig, um steuerlichen Pflichten ordnungsgemäß nachzukommen und mögliche Vorteile optimal zu nutzen.