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Abgabefristen einkommensteuererklärung 2019

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Steuererklärungen für 2019-2024: Derzeit gelten die folgenden Steuererklärungsfristen

Die Steuererklärungsfrist ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Für Steuerbürger, die sich beraten lassen, endet die Frist am 28. Februar „nächstes Jahr“. Aufgrund der erheblichen Belastung durch die Corona-Pandemie wurden die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen für die Jahre 2019, 2020 und 2021 jedoch mehrfach verlängert.

Nachfolgend erfahren Sie, welche Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen für die Steuerjahre 2022 - 2024 aktuell gelten.

Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019 musste bis zum 31. Juli 2020 beim Finanzamt eingereicht werden. Steuerpflichtige, die die Erstellung ihrer Erklärung durch einen Steuerberater oder einen Verein zur Einkommensteuerhilfe in Auftrag gegeben haben, hatten eine längere Zeit: Grundsätzlich musste die Erklärung bis Februar beim Finanzamt abgegeben werden wurde darüber informiert, dass die ursprüngliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2019 für die von der Beratung erfassten Steuerpflichtigen der 31.

März 2021 ist. März 2021 und auf Antrag für die nächsten fünf Monate bis zum 31. August 2021 verlängert (Schreiben des BMF vom 21. Dezember 2020, IV A 3 - S 0261/20/10001:010). Wer seine Steuererklärung 2019 von einem „Steuerberater“ erstellen ließ, hatte deutlich mehr Zeit.

abgabefristen einkommensteuererklärung 2019

Genauer gesagt hatten die Berater mehr Zeit, weil ihnen die Verlängerung helfen sollte. Sie wurde aufgrund der enormen Arbeitsbelastung, die durch die Corona-Krise entstanden ist, erteilt und besteht weiterhin.

Aufgrund der erheblichen Belastung durch die Corona-Pandemie wurden die Fristen für die Abgabe von Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen mehrfach verlängert - unter anderem erneut durch das „Vierte Corona-Steuerhilfegesetz“.

Steuererklärung 2020

Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, wurde die Abgabefrist für die Steuererklärung um 3 Monate verlängert.

vom 31. Juli 2021 bis zum 31. Oktober 2021. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt, endet die neue Frist zur Abgabe der Erklärung sechs Monate später, also am 31. August 2022.

Steuererklärung 2021

W Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, verlängert sich die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ab dem 31.

Juli um drei Monate. 2022 bis 31. Oktober 2022. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die neue Frist zur Abgabe der Steuererklärung um 6 Monate und endet am 31. August 2023 statt am 28. Februar 2023.

Steuererklärung 2022

Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, verlängert sich die Frist zur Abgabe der Steuererklärung um 2 Monate, vom 31.

Juli 2023 bis zum 30. September 2023. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die neue Frist zur Abgabe der Steuererklärung um 5 Monate und endet am 31. Juli 2024 statt am 29. Februar 2024

Steuererklärung 2023

Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, verlängert sich die Frist zur Abgabe der Steuererklärung um 1 Monat vom 31.

Juli 2024 bis 31. August 2024. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die neue Frist zur Abgabe der Steuererklärung um 3 Monate und endet am 31. Mai 2025 statt am 28. Februar 2025.

Steuererklärung 2024

Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst erstellen, gibt es keine Verlängerung mehr.

Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die neue Frist zur Abgabe der Steuererklärung um 2 Monate und endet am 30. April 2026 statt am 28. Februar 2026.

Hinweis: Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass sich die oben genannten Fristen bis zum Ende des nächsten Werktages verlängern, wenn sie an einem Sonntag, Feiertag oder Samstag enden.

Beispiel: Der 31. Oktober 2022 ist in einigen Bundesländern ein Feiertag. Daher wurde die Frist für die Abgabe Ihrer Steuererklärung 2021 in diesen Bundesländern bis zum 1. November 2022 verlängert.

Übersicht: Fristen für die Abgabe Ihrer Steuererklärung

Geschäftsjahr

Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben freiwillig

Bei Pflichtveranlagung

Bei Pflichtveranlagung

mit Steuerberatung

2020

2021

2022

2023

2024

31.

12/2024

31/12/2025

31/12/2026

31/12/2027

31/12/2028

31/10/2021

< p>31.10.2022

30.09.2023

31.08.2024

31.07.2025

31.08.2022

31.08.2023

31.07.2024

31.05.2025

30.04.2026