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Wenn Sie unbezahlten Urlaub nehmen, sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass sie weiterhin über ihre gesetzliche Krankenversicherung versichert sind.
Mehr erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Der Umfang, in dem Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlten Urlaub haben, ist unterschiedlich. Normalerweise muss der Arbeitgeber dem zustimmen, anders als bei bezahltem Urlaub.
Unter bestimmten Umständen kann ein Arbeitnehmer jedoch verlangen, dass der Arbeitgeber ihn/sie unbezahlt von der Arbeit nimmt.
Dies sollte berücksichtigt werden, wenn Ihre Kinder krank sind, Sie sich um einen geliebten Menschen kümmern müssen oder zum Militär- oder Zivildienst eingezogen werden. Ein solcher Anspruch kann sich zunächst aus den Regelungen eines Tarifvertrages, eines Arbeitsvertrages oder eines Betriebsvertrages ergeben.
Wichtig ist, dass im Falle eines unbezahlten Urlaubs der Krankenversicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung maximal einen Monat dauert.
Ihr Arbeitgeber muss Sie dann bei der Versicherung abmelden. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV. Das heißt im Klartext: Wenn Sie nur maximal einen Monat unbezahlten Urlaub nehmen, müssen Sie sich keine Sorgen um Ihre Krankenversicherung machen.
Anders verhält es sich jedoch bei einer längeren Pause. Wenn Sie hier nichts unternehmen, verlieren Sie nach einem Monat Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz.
Die Arzt- und Krankenhauskosten müssen Sie dann selbst bezahlen, was sehr teuer sein kann. Um dies zu vermeiden, sollten Sie sich schnellstmöglich an Ihren Versicherer wenden. Grundsätzlich kommen zwei Möglichkeiten in Betracht.
Wenn Sie verheiratet sind/in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und Ihr Ehegatte/eingetragener Lebenspartner gesetzlich krankenversichert ist, haben Sie ggf.
Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung. Hierzu sollte sich Ihr Ehegatte an seine Versicherungsgesellschaft wenden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass Ihr Einkommen in der Pause in der Regel 425 Euro im Monat nicht übersteigt. Bei einem Minijob ist derzeit ein Verdienst bis zu 450 Euro pro Monat zulässig.
Sollte dies nicht möglich sein, können Sie sich freiwillig bei Ihrer Krankenkasse versichern.
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach Ihrem Einkommen. Derzeit müssen Sie für die Krankenversicherung mindestens 148,75 Euro pro Monat und für die gesetzliche Pflegeversicherung mindestens 25,29 Euro pro Monat zahlen.
Mitarbeiter, die sich länger unbezahlten Urlaub nehmen wollen, sollten über ein gutes finanzielles Polster verfügen.
Eventuell müssen Sie damit rechnen, dass Sie neben den laufenden Kosten für Miete, Strom etc. auch für die Krankenversicherung aufkommen müssen. Daher ist eine langfristige Planung erforderlich. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Frage des unbezahlten Urlaubs sorgfältig mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Zunächst müssen Sie die Dauer des Urlaubs und den Grund angeben.
Beispielsweise kann Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht ungerechtfertigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz vorwerfen und Sie deshalb von der Arbeit entlassen. Auch der Betriebsrat ist ein guter Ansprechpartner, wenn es um die Frage geht, ob Sie Anspruch auf unbezahlten Urlaub haben. Darüber hinaus sollten Sie sich bereits bei der Planung schriftlich an Ihre Krankenkasse wenden.
Autor: Harald Büring (Redaktion Juraforum)