Unternehmen haben klare Regeln zum Brandschutz. Beschädigte, abgelaufene oder nicht mehr einsatzbereite Feuerlöscher sollten fachgerecht entsorgt und ersetzt werden.
Dies ist nicht nur ein Sicherheitsproblem, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung. Der Arbeitgeber ist für die ständige Verfügbarkeit ausreichender und funktionsfähiger Feuerlöschausrüstung verantwortlich. Rechtsgrundlage hierfür sind unter anderem: Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2).

Das bedeutet, dass alte Feuerlöscher bei der Entsorgung nicht einfach in einer Lagerhalle verschwinden oder in einem Container landen können. Stattdessen sollten sie über zertifizierte Fachbetriebe oder Recyclinghöfe vom Markt genommen werden - am besten dokumentiert und nachvollziehbar.
Unternehmen, die auf wartungsfreie Lösungen wie Prymos PM10 setzen, haben es einfacher.
Am Ende ihrer Nutzungsdauer können die Geräte einfach zurückgegeben und durch neue ersetzt werden - umweltfreundlich und gesetzeskonform.
Damit wird Brandschutz zu einem planbaren Faktor und nicht zur Belastung im Arbeitsalltag.