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3 5t transporter führerschein

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Die Erweiterung des Führerscheins der Klasse B für Wohnmobile auf 4,25 Tonnen steht bevor. Dies steht fest, nachdem die Verhandlungsführer im Europäischen Parlament und im Rat gestern den konkreten Inhalt der neuen EU-Führerscheinrichtlinie vorgestellt haben. Beide Institutionen schaffen damit einheitliche Regeln, die für alle Bürger der Europäischen Union gelten.

Viele der mit der Novelle eingeführten Änderungen betreffen Führerscheine der Klasse B. Besonders wichtig für Wohnmobil-Fans ist die Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts von 3,5 Tonnen auf 4,25 Tonnen.

Sonderregelungen für Wohnmobile bis 4,25 Tonnen

Die Anpassung des zulässigen Gesamtgewichts wurde nach der Abstimmung des Europäischen Parlaments im Februar 2024 sichtbar.

3 5t transporter führerschein

Das konkrete Projekt war jedoch Gegenstand von Verhandlungen zwischen Parlamentariern und dem Europäischen Rat als Vertreter der Mitgliedstaaten. Daraufhin einigten sich die Verhandlungsführer auf eine Sonderregelung für Krankenwagen und Wohnmobile. Inhaber eines B-Führerscheins dürfen künftig nach einer speziellen Schulung oder einer Prüfung alle Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren.

Die einzelnen Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, welche der beiden Optionen zur Anwendung kommt. Damit können auch junge Camper mit einem Führerschein der Klasse B die weit verbreiteten teilintegrierten Dieselfahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 4,25 Tonnen fahren. Bei Reisemobilen mit alternativen Antrieben wie Elektromotoren entfällt die Pflicht zur zusätzlichen Prüfung, wenn der Fahrer seit mindestens zwei unfallfreien Jahren im Besitz eines Führerscheins der Klasse B ist.

Die neue EU-Führerscheinrichtlinie tritt erst dann in Kraft, wenn sie von den jeweiligen Mitgliedstaaten offiziell verabschiedet und in nationales Recht umgesetzt wurde. Dafür haben die Länder bis 2030 Zeit.

Die neue EU-Führerscheinrichtlinie sieht außerdem eine neue Gewichtsbeschränkung für Kombinationen aus Wohnmobilen oder Wohnwagen mit Anhänger vor.

Das maximal zulässige Gesamtgewicht soll künftig 5 Tonnen betragen - 4,25 Tonnen Zugfahrzeug, Anhänger 750 kg.

„Die Novelle der EU-Führerscheinrichtlinie schafft die Chance, naturnahen, nachhaltigen und familienfreundlichen Camper-Urlaub für Millionen Menschen - insbesondere junge und zukünftige Generationen - noch zugänglicher zu machen“, schreibt der Caravaning Industrie Verband (CIVD) in einer Stellungnahme.

Auflage.

Achtung! Straßenverkehrsordnung, Versicherungsbedingungen, Maut etc., die bisher für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen galten, ändern sich nicht. Konkret heißt das: Nach bestandener Ausbildung bzw. Prüfung darf man mit einem Führerschein der Klasse B ein Viertonnerfahrzeug führen, auf Autobahnen gilt jedoch weiterhin ein Überholverbot für Lkw und die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 100 km/h.

Zudem soll die neue Gewichtsbeschränkung für einen B-Führerschein erst zwei Jahre nach dessen Erwerb, also nach Ablauf der Probezeit, in Kraft treten.

Vorerst: Wohnmobilfahren mit einem Führerschein der Klasse B

Seit 1999 gilt ein „normaler“ Führerschein der Klasse B nur für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen.

Das bedeutet, dass die Klasse B nicht von allen Einbau-Reisemobilen genutzt werden kann, die diesen Grenzwert häufig überschreiten. Viele große Campingbusse sind zudem für ein höheres Gewicht zugelassen, um eine ausreichende Zuladung zu gewährleisten.

Nach wiederholten Diskussionen in Brüssel wird dieseGewichtsgrenze für Wohnmobile auf 4,25 Tonnen angehoben.

Das bedeutet, dass jeder, der nach 1999 einen Führerschein erworben hat, mit einer Zusatzausbildung oder Prüfung auch größere Campingfahrzeuge führen darf. Bisher mussten sie einen Führerschein der Klasse C1 erwerben, der das Führen von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen erlaubt. Besonders betroffen sind junge Fahrer, die nach 1981 geboren wurden.

Weitere wichtige Änderungen

Das Mindestalter für den Führerschein für Lkw und Busse beträgt in Deutschland derzeit 21 Jahre (Lkw) bzw.

24 Jahre (Busse). Aufgrund des akuten Mangels an Lkw-Fahrern wurde die Altersgrenze auf 18 Jahre gesenkt.

Der digitale Führerscheinwird bis 2030 eingeführt und in allen Ländern der Europäischen Union anerkannt. Das Dokument ist dann auf Ihrem Smartphone in der EU-weiten digitalen Geldbörse EU-eWallet verfügbar.

Sie können jedoch weiterhin einen physischen Führerschein beantragen.

In Zukunft gelten für alle neuen Fahrer in ganz Europa eine zweijährige Probezeit sowie strengere Regeln und Strafen für das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss.

Der Führerscheinentzug gilt künftig EU-weit.Wenn Sie Ihren Führerschein in Ihrem Heimatland verlieren, können Sie in anderen EU-Ländern nicht mehr Auto fahren.

Fazit