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Heute wurde im Rahmen einer Online-Veranstaltung der vierte Bericht des Bundeslandes zur Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen vorgestellt. Mit dem Bericht informiert Deutschland die UN-Organisation über Fortschritte und Entwicklungen im Bereich der kulturellen Vielfalt in den Jahren 2020-2023.
Anhand von über 100 Beispielen zeigt der Bericht, wie Deutschland kulturelle Vielfalt auf nationaler und internationaler Ebene fördert.
Die Veranstaltung wurde gemeinsam vom Auswärtigen Amt, der Kultusministerkonferenz und der Deutschen UNESCO-Kommission organisiert. Kultur- und Medienexperten diskutieren über Inhalte und Schlussfolgerungen des Berichts.
Im Mittelpunkt steht die Ausrichtung der deutschen Kultur- und Sozialpolitik für die kommenden Jahre.
Kulturelle Vielfalt in Zeiten von Weltkriegen und Krisen
Die Notwendigkeit, Kunst und Kultur in den Jahren 2020-2023 zu schützen, ist deutlicher denn je geworden: Die Covid-19-Pandemie hat den Kultursektor nahezu zum Erliegen gebracht.
Kriege und Konflikte schränken die künstlerische Freiheit ein. Die Zahl der verfolgten und geflüchteten Kulturschaffenden ist dramatisch gestiegen. Klimawandel, Desinformation und Online-Hass stellen auch den Kultursektor vor Herausforderungen. Der Staatenbericht zeigt auch, wie effektiv kulturelle Vielfalt geschützt und gefördert wird.
Die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission, Maria Böhmer, erklärt: „Kultur definiert uns als Menschen und als Gesellschaft.
Ihre Vielfalt zu schützen und zu fördern ist unsere Hauptaufgabe! Besonders beeindruckt bin ich von dem Engagement, mit dem sich Kulturinstitutionen und zivilgesellschaftliche Akteure bei der Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens und bei der Erstellung des Staatenberichts engagieren. Diese Zusammenarbeit und Zusammenarbeit bilden die Grundlage für eine demokratische und vielfältige Kulturlandschaft, die wichtiger denn je ist.“ „Katja Keul, Staatsministerin im Auswärtigen Amt, betont: „Unter den Bedingungen der Covid-19-Pandemie ist der Austausch von Kulturgütern und -dienstleistungen weltweit und die Mobilität von Kulturschaffenden äußerst schwierig.“ Ich möchte mich insbesondere bei der Zivilgesellschaft für ihren Beitrag zum Landesbericht bedanken, denn ihre Rolle beim Schutz und der Förderung der kulturellen Vielfalt ist von grundlegender Bedeutung.
Kulturelle Vielfalt ist keine Selbstverständlichkeit.
Die Covid-19-Pandemie, der aggressive Kriminalkrieg gegen die Ukraine und die Klimakrise stellen die Kunst- und Kulturbranche in diesen schwierigen Zeiten vor große Herausforderungen. Die Maßnahmen haben Wirkung gezeigt Da kulturelle Vielfalt das Herzstück unserer Demokratie ist und dazu beigetragen hat, die Kultur unseres Landes insgesamt zu stabilisieren, hat die Covid-19-Pandemie verheerende Auswirkungen auf den Kunst- und Kultursektor gehabt, zeigt aber auch das Engagement und die hohen Ressourcen, die Bundes- und Landesregierungen zur Bekämpfung dieser Pandemie eingesetzt haben.
Viele davon finden sich im vierten Staatenbericht wieder und bieten Motivation für die weitere Arbeit der Staaten Im Berichtszeitraum haben Bund und Länder mit verschiedenen Programmen reagiert, um die Auswirkungen der Pandemie abzumildern.
Der Bericht hebt insbesondere das große Engagement und die Hilfsbereitschaft der Zivilgesellschaft hervor.
Kontext
Die UNESCO-Generalkonferenz verabschiedete 2005 die „Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“. Die UNESCO-Konvention ist das einzige international verbindliche politische Instrument in Bezug auf zeitgenössische Kultur und Kreativwirtschaft.
Ziel ist es, die freie Entfaltung von Kunst und Kultur zu gewährleisten und eine gleichberechtigte globale kulturelle Zusammenarbeit zu erreichen. Zu diesem Zweck garantiert die Konvention den Vertragsstaaten das Recht auf eine eigenständige Kulturpolitik und öffentliche Finanzierung der Kultur. Seitdem haben 155 Länder und die Europäische Union das Übereinkommen ratifiziert oder sind ihm beigetreten.
Deutschland war einer der Initiatoren des Abkommens.
Alle vier Jahre informieren die Vertragsparteien die UNESCO im sogenannten Staatenbericht darüber, wie sie das Abkommen umsetzen, welche Fortschritte erzielt wurden und welche Herausforderungen bestehen. Deutschland wird seinen Bericht im Sommer 2024 zum vierten Mal vorlegen.
Die gesammelten Daten und Informationen unterstützen eine evidenzbasierte Politikgestaltung, fördern den Austausch bewährter Verfahren und tragen so zur Umsetzung der Konvention bei.
Sie bilden auch eine wesentliche Grundlage für den Weltkulturbericht der UNESCO. Die Erstellung des Staatenberichts wird vom Auswärtigen Amt, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Kultusministerkonferenz gesteuert und von der Deutschen UNESCO-Kommission unterstützt. An der Erstellung des Berichts sind neben Bund und Ländern auch Kommunen sowie zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen beteiligt.
Weitere Informationen
Programm zur Vorstellung des Vierten Sachstandsberichts (2020-2023)
Vierter Sachstandsbericht (2020-2023)
Dritter Sachstandsbericht (2016-2019)
UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und Schutz der Umwelt Förderung des Ausdrucks kultureller Vielfalt
UNESCO-Konventionsplattform
Pressekontakt
Deutsche UNESCO-Kommission
Timm Nikolaus Schulze
Sprecher
Telefon: +49 228 604 97-142
E-Mail: schulze(at)unesco.de
Deutsche UNESCO-Kommission
Peter Martin
Stellvertretender Sprecher
Telefon: +49 30 80 20 20-310
E-Mail: martin(at)unesco.de
Auswärtiges Amt
Presseabteilung
Telefon: +49 30 5000 2056
E-Mail: presse(at)diplo.de
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
Pressestelle
Telefon: +49 30 18 681 43333
E-Mail: presse(at)bkm-info.bund.de
Kultusministerkonferenz
Torsten Heil
Sprecher
Telefon: +49 30 25 41 8-462
E-Mail: torsten.heil(at)kmk.org