Heim / Gesundheit / Antrag pflegestufe 1 barmer
Leichte Einschränkung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten
Voraussetzung für Stufe 2 ist eine deutliche Einschränkung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten
Starke Einschränkung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten
Starke Einschränkung der Unabhängigkeit oder Fähigkeiten
Stärkste Einschränkung der Selbstständigkeit oder Leistungsfähigkeit bei besonderen Pflegeanforderungen
Ihre Barmer-Leistungen für Ihren Pflegebedarf
Wenn Sie Pflege benötigen, ist es wichtig, einen starken Gesundheitspartner zu haben.
Barmer-Mitglieder profitieren von einem breiten Pflegeangebot.
Barmer Pflegeleistungen
Pflegestufe 1 nimmt unter den Pflegestufen eine Sonderstellung ein. Sie wird an Personen vergeben, die nur geringfügige Einschränkungen in ihrer Selbständigkeit oder Leistungsfähigkeit aufweisen und daher einen relativ geringen Pflegebedarf haben.
Der Schwerpunkt der Leistungen liegt daher auf der Beratung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Stabilisierung ihrer Lebens- und Pflegesituation.
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Die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit sind im Gesetz klar definiert (SGB Nursing Trust leitet dann eine Pflegebeurteilung ein).
Im Rahmen dieser Begutachtung überprüfen Gutachter die Selbständigkeit der Person in Bereichen, die zur Bewältigung des Alltags notwendig sind.
Diese Bereiche (Module) sind:
Darüber hinaus werden die Bereiche „Aktivitäten außerhäuslich“ (Modul 7) und „Hausmanagement“ (Modul 8) berücksichtigt, jedoch nicht bei der Ermittlung der möglichen Pflegestufe berücksichtigt.
Die Einstufung in eine Pflegestufe wird auch anhand der festgestellten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bzw.
Leistungsfähigkeit berücksichtigt Je stärker die Beeinträchtigung der Selbständigkeit bzw. Leistungsfähigkeit ist und je umfangreicher die Pflegebedürftigkeit ist, desto höher ist die Pflegebedürftigkeit von Kindern.
Kinder benötigen Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags bis zu einem bestimmten Alter, z. B. bei der Erkennung von Gefahren und Gefahren sowie bei der Körperhygiene Bei Kindern mit körperlichen oder geistigen Behinderungen wird die Selbständigkeit im Vergleich zu Kindern mit altersgemäßer Entwicklung berücksichtigt.
Lebensmonat
Aufgrund des naturgemäß hohen Pflegegrades sehr kleiner Kinder werden bei der Beurteilung nur altersunabhängige Betreuungsbereiche berücksichtigt als bei älteren Kindern und Erwachsenen. Ab dem 18. Lebensmonat werden sie automatisch als normal, also einen Pflegegrad niedriger, eingestuft, ohne dass dies erforderlich ist Neubewertung.
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