Zusatzrente (Betriebsrente)
Typ: Artikel, Hauptthema: Öffentlicher Dienst
Mit der Zusatzrente erhalten Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine Betriebsrente.
Foto: AdobeStock|Joaquin Corbalan
Gemeinsam sind staatliche Bundesbedienstete im Rahmen eines Arbeitsvertrages beschäftigt zusätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung in der Versorgungskasse des Bundes und der Länder (VBL) versichert.
Grundlage hierfür ist ein Tarifvertrag über Rentenleistungen - ATV, der zwischen öffentlichen Arbeitgebern und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes vereinbart wird. Bund, Länder und Kommunen bilden die Verhandlungsgemeinschaft.
Die VBL ist die größte Zusatzversorgungskasse im öffentlichen Dienst.
Grundlage für das Versicherungsverhältnis zwischen der VBL und den einzelnen Arbeitnehmern des Tarifvertrages ist der Beteiligungsvertrag. Arbeitgeber, die durch Tarifverträge dazu verpflichtet sind, z.B. Der Bund schließt diese Vereinbarung mit der VBL.
Der Rententarifvertrag regelt die Leistungen der versicherten Person. Die Betriebsrente wird auf Basis eines nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entwickelten Punktemodells ermittelt.
Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung hängt die Höhe der Betriebsrente im Wesentlichen vom durch die Zusatzrentenversicherung abgedeckten Entgelt und der Anzahl der zurückgelegten Versicherungsjahre ab.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche Pensionsrücklage in Form einer Entgeltumwandlung zu bilden. Unterstützt wird dies durch einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % des umgerechneten Gehalts, der an die VBL überwiesen wird.
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Anders als die gesetzliche Rentenversicherung werden die Leistungen der VBL ausschließlich durch Beiträge und Beiträge der beteiligten Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Tarifverträge finanziert.
Um eine langfristige Wertentwicklung sicherzustellen, werden Kapitalanlagen auf sichere, nachhaltige und ertragreiche Weise getätigt. Dies ist möglich, weil die VBL einer der größten institutionellen Anleger in Deutschland ist.
Zugriff: 15. September 2023
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