Heim / Finanzen / Ab wieviel rente muß ein rentnerehepaar steuern zahlen
Viele Rentner bleiben auch im Ruhestand erwerbstätig und verdienen ein zusätzliches Einkommen. Gehälter, Honorare und Gewinne aus selbständiger Tätigkeit oder der Führung eines Unternehmens müssen versteuert werden.
Berufstätige können einen Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 102 Euro pro Jahr, Arbeitnehmer zusätzlich einen Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro pro Jahr geltend machen.
Wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, kann die Kosten für vermietete Immobilien steuerlich absetzen.
Mehr dazu lesen Sie im Artikel „Immobilien als Kapitalanlage“.
Auf Kapitalerträge wird eine Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag) erhoben. Ein Sparzuschuss sollte berücksichtigt werden. Diese beträgt 1000 Euro pro Person; für Verheiratete ist sie doppelt so hoch und beträgt 2.000 Euro.
Gemäß der Ausnahmeregelung zahlt die Bank Kapitalerträge bis zu diesem Betrag nicht aus. Ohne eine Abfindungsanordnung können Sie den Sparabzug später in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Tipp: Viele Rentner haben ein geringeres Einkommen als zu ihrer Erwerbstätigkeit. Ihr Steuersatz liegt oft unter 25 Prozent.
Wenn Sie in Ihrer Steuererklärung einen günstigeren Steuersatz wählen, können Sie möglicherweise die Differenz bei der Kapitalertragssteuer erstattet bekommen.
Im Ruhestand können Ihre Gesundheits- oder Pflegekosten steigen. Diese Kosten können als außergewöhnliche Belastung angesehen werden, wenn sie eine „angemessene Belastung“ von ein bis sieben Prozent des Einkommens übersteigen.
Auch Unterhaltszahlungen oder Beiträge zur Haftpflichtversicherung können teilweise als „außerordentliche Belastungen“ oder „Sonderausgaben“ abgezogen werden.
Rentner, die das 64. Lebensjahr vollendet haben, haben Anspruch auf einen Altersfreibetrag. Die Höhe richtet sich nach dem Geburtsjahr. Jede Person, die im Jahr 2024 das 64.
Lebensjahr vollendet, kann ab 2025 jährlich 13,2 % ihres Einkommens als Rente absetzen (bis zu 627 €). Jede Person, die im Jahr 2025 das 64. Lebensjahr vollendet, kann ab 2026 jedes Jahr 12,8 Prozent ihres Einkommens als Rente absetzen (bis zu 608 Euro pro Jahr).
Die Höhe der Altersentlastung verringert sich um 0,4 Prozentpunkte pro Jahr.
Bei verheirateten Paaren verdoppelt sich diese Leistung, allerdings nur, wenn beide Personen das 65. Lebensjahr vollendet haben.