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Antrag auf stationäre rehabilitationsmaßnahme

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Was muss ich tun, um einen Rehabilitationsaufenthalt zu beantragen?

Wenn Sie eine einwilligungspflichtige Rehabilitation (stationäre Rehabilitation, Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Rehabilitation, ambulante Rehabilitation in anerkannten Kurorten) planen, beachten Sie bitte folgende Vorgehensweise:

  1. Der behandelnde Arzt wird Ihnen die Durchführung einer Rehabilitation empfehlen, eine entsprechende Bescheinigung vorlegen und ggf.

    einen Vorschlag für den Ort oder die Einrichtung machen. Aus dem ärztlichen Attest muss hervorgehen, welche Diagnose Anlass für die Anwendung der beantragten Maßnahme ist, welche Behandlung bisher ambulant, stationär oder medikamentös durchgeführt wurde und welchen Zweck die Maßnahme erreichen soll. Diese Informationen bilden die Grundlage für eine fachkundige Beurteilung, ob eine Behandlung in Ihrem häuslichen Umfeld zur Erreichung Ihrer Rehabilitationsziele nicht mehr ausreicht und ob ein gleichwertiger Behandlungserfolg nicht durch eine ambulante Rehabilitation erzielt werden kann.

  2. Sie schicken den Antrag auf Anerkennung einer Reha-Maßnahme zusammen mit einem ärztlichen Attest, das diese Maßnahme bestätigt, an Ihre Hilfsorganisation. Mit der Einwilligung in die Datenübermittlung erklären Sie sich damit einverstanden, dass der staatliche Gesundheitsdienst bzw. die Arztpraxis die Entscheidung über die medizinische Notwendigkeit der Rehabilitationsmaßnahme an die Beihilfestelle übermittelt.

    Indem Sie Sie von der Schweigepflicht entbinden, ermöglichen Sie den am Antragsverfahren beteiligten Ärzten (z. B. Allgemein-, Fach- und Begutachtungsärzten) den Austausch der notwendigen Informationen. Wenn Sie diese Erklärungen nicht abgeben, liegt es in Ihrer Verantwortung, den am Verfahren beteiligten Behörden die erforderlichen medizinischen Informationen zur Verfügung zu stellen.

  3. Die Hilfsstelle stellt eine Überweisung zur Untersuchung an den zuständigen Arzt, Vertrauensarzt oder Beratungsdienst aus, um festzustellen, ob die therapeutische Rehabilitationsmaßnahme medizinisch notwendig ist, ob eine ambulante Behandlung und die Anwendung von Arzneimitteln zu Hause nicht mehr ausreichen, um die Rehabilitationsziele zu erreichen und ob mit der ambulanten Rehabilitationsmaßnahme kein gleichwertiger Therapieerfolg erzielt werden kann.

    Die Vereinbarung beinhaltet auch eine Erklärung, inwieweit aus gesundheitlichen Gründen eine Begleitperson und/oder ein Taxitransport zur An- oder Abreise erforderlich ist. Außerdem müssen Sie den Standort des Reha-Zentrums bzw.

    antrag auf stationäre rehabilitationsmaßnahme

    der Reha-Einrichtung angeben.

  4. Nachdem alle erforderlichen Unterlagen bei der Förderstelle eingegangen sind, wird der Antrag abschließend geprüft. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen gilt die Maßnahme als förderfähig.

Wichtiger Hinweis:
Als förderfähig gelten Einrichtungen, die einen für die jeweilige Form der sozialen Rehabilitation geeigneten Betreuungsvertrag auf der Grundlage der Regelungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGBV) abgeschlossen haben.

Der Anspruchsberechtigte muss sich rechtzeitig vor Beginn der Rehabilitation darüber informieren, ob die von ihm gewählte Einrichtung einen solchen Pflegevertrag abgeschlossen hat und aufgrund der Diagnose für eine Behandlung geeignet bzw. zugelassen ist.

Weitere Informationen, auch zu den förderfähigen Kosten, finden Sie in den entsprechenden Merkblättern:

  • Abschrift aus dem geburtenregister kiel
  • Anschluss pool filter
  • Ab wie viel jahren kriegt man weisheitszähne