Heim / Anmerkungen / Antrag auf stationäre rehabilitationsmaßnahme
Wenn Sie eine einwilligungspflichtige Rehabilitation (stationäre Rehabilitation, Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Rehabilitation, ambulante Rehabilitation in anerkannten Kurorten) planen, beachten Sie bitte folgende Vorgehensweise:
einen Vorschlag für den Ort oder die Einrichtung machen. Aus dem ärztlichen Attest muss hervorgehen, welche Diagnose Anlass für die Anwendung der beantragten Maßnahme ist, welche Behandlung bisher ambulant, stationär oder medikamentös durchgeführt wurde und welchen Zweck die Maßnahme erreichen soll. Diese Informationen bilden die Grundlage für eine fachkundige Beurteilung, ob eine Behandlung in Ihrem häuslichen Umfeld zur Erreichung Ihrer Rehabilitationsziele nicht mehr ausreicht und ob ein gleichwertiger Behandlungserfolg nicht durch eine ambulante Rehabilitation erzielt werden kann.
Indem Sie Sie von der Schweigepflicht entbinden, ermöglichen Sie den am Antragsverfahren beteiligten Ärzten (z. B. Allgemein-, Fach- und Begutachtungsärzten) den Austausch der notwendigen Informationen. Wenn Sie diese Erklärungen nicht abgeben, liegt es in Ihrer Verantwortung, den am Verfahren beteiligten Behörden die erforderlichen medizinischen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Die Vereinbarung beinhaltet auch eine Erklärung, inwieweit aus gesundheitlichen Gründen eine Begleitperson und/oder ein Taxitransport zur An- oder Abreise erforderlich ist. Außerdem müssen Sie den Standort des Reha-Zentrums bzw.
der Reha-Einrichtung angeben.
Wichtiger Hinweis:
Als förderfähig gelten Einrichtungen, die einen für die jeweilige Form der sozialen Rehabilitation geeigneten Betreuungsvertrag auf der Grundlage der Regelungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGBV) abgeschlossen haben.
Der Anspruchsberechtigte muss sich rechtzeitig vor Beginn der Rehabilitation darüber informieren, ob die von ihm gewählte Einrichtung einen solchen Pflegevertrag abgeschlossen hat und aufgrund der Diagnose für eine Behandlung geeignet bzw. zugelassen ist.
Weitere Informationen, auch zu den förderfähigen Kosten, finden Sie in den entsprechenden Merkblättern: