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Die Grafik zeigt die Höhe und Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern der Arbeitnehmer im Verhältnis zum Nettoeinkommen. Berücksichtigt werden neben der Kranken- und Pflegeversicherung auch die anfallende Einkommensteuer, Rentenbeiträge und die Arbeitslosenversicherung.
Das Beispielergebnis zeigt grafisch Brutto und Netto.
Bei einem Bruttogehalt von 1.800,00 EUR ist eine Lohnsteuer in Höhe von 63,83 EUR fällig. Die Einkommensteuer wird automatisch vom Bruttobetrag abgezogen und einbehalten. Für das Berechnungsbeispiel wurde die Steuerklasse I verwendet.
Etwaige Kirchensteuer blieb unberücksichtigt.
Der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung, bestehend aus einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und einem Zusatzbeitrag von 1,3 % - hier als Durchschnitt geschätzt - wird zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.
Daher beträgt der hier ausgewiesene Mitarbeiteranteil 153,00 €.
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Gleichzeitig wird der gesetzliche Pflegeversicherungsbeitrag stets an die Krankenkasse des Arbeitnehmers abgeführt. Es wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gezahlt (außer in Sachsen). Mit einem Beitragssatz von 3,40 %. (für Versicherte mit einem Kind) Arbeitnehmer erhalten41,40 Euro.
Für Personen ohne Kinder gilt ein höherer Satz von 4,0 %.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist ein Betrag von 167,40 in Form einesArbeitnehmeranteils einzuzahlen. Der Arbeitgeber zahlt den gleichen Betrag.
Im Falle der Arbeitslosenversicherung werden dem Arbeitnehmer derzeit 23,40 EUR von seinem Bruttogehalt abgezogen. Arbeitgeber zahlen einen Anteil in gleicher Höhe.
Arbeitnehmer, die bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche einen Monatslohn von EUR 1.800,00 brutto erhalten, verdienen umgerechnet einen Stundenlohn von ca.
EUR 10,38.
Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 1.800,00 Euro bleiben nach allen Abzügen 1.350,97 Euro, die dem Arbeitnehmer als Nettoeinkommen (ohne Kirchensteuer) ausgezahlt werden.
| Monat | Jahr | Prozentsatz | |
|---|---|---|---|
| Brutto | 1.800,00 Euro | 21.600,00 Euro | 100% |
| Steuern zahlen | 63,83 Euro | 765,96 Euro | 3,55 % |
| Steuern | 63,83 Euro765,96 Euro | 3,55 % | |
| Versicherungsrente | 167,40 Euro | 2008,80 Euro | 9,30 % |
| Arbeitslosenversicherung | 23,40 Euro | 280,80 Euro | 1,30 % |
| Versicherung Krankenversicherung | 153,00 Euro | 1.836,00 Euro | 8,50 % |
| Pflege Versicherung | 41,40 Euro | 496,80 Euro | 2,30 % |
| Beiträge zur Sozialversicherung | 385,20 Euro | 4622,40 Euro | 21,40% |
| Netto | 1350,97 Euro | 16211,64 Euro | 75,05% |
Die endgültige tatsächliche Höhe der Abzüge vom Bruttogehalt bzw.
die Höhe des am Ende des Monats gezahlten Nettogehalts wird von weiteren Faktoren beeinflusst, wie zum Beispiel: Steuerklasse, Familienstand, Anzahl der Mitarbeiter, die Kinder haben, Mitgliedskirchesowie die Art der Krankenversicherung und die Frage, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind.
Sollten Sie mehr oder weniger als 1.800,00 Euro verdienen, finden Sie entsprechende Pausen in der Übersicht; Alternativ können Sie Ihr Nettogehalt auch mit dem Brutto-Netto-Rechner ermitteln.